Assistenzschlepper: LNG Brunsbüttel (BüvA)
69222-2024 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Vermietung von Seeschiffen mit Besatzung
OJ S 24/2024 02/02/2024
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Energy Terminal GmbH (DET)
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Energy Terminal GmbH (DET)
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://energy-terminal.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmBH
Andere: GmBH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtung
Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Assistenzschlepper: LNG Brunsbüttel (BüvA)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60651100 Vermietung von Seeschiffen mit Besatzung
60651100 Vermietung von Seeschiffen mit Besatzung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Deutsche Energy Terminal GmbH hat eine Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf der Erbringung von Assistenzschleppleistungen in Brunsbüttel liegt, vergeben.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Energy Terminal GmbH hat einen Auftrag über die Erbringung von Assistenzschleppleistungen für das Flüssigerdgasterminal in Brunsbüttel vergeben.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz betreibt die DET die ersten deutschen Flüssigerdgasterminals, über die das Flüssigerdgas vom Schiff in das Gasnetz eingespeist wird.
Aktuell sind vier Flüssigerdgasterminals an der Nordseeküste in Vorbereitung. Ein Flüssigerdgasterminal in Wilhelmshaven und ein weiteres in Brunsbüttel sind bereits in Betrieb, die nächsten Flüssigerdgasterminals folgen in Stade und an einem weiteren Standort in Wilhelmshaven.
Die DET ist für den operativen Betrieb dieser Flüssigerdgasterminals verantwortlich. Zur Sicherstellung des operativen Betriebs des Terminals in Brunsbüttel im Einklang mit den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, benötigt die DET folgende Leistungen für den Standort in Brunsbüttel:
• Unterstützen bei der Revierfahrt gem. nautischer Vorgaben/ Reviervorgaben und auf Weisung der Kapitäne und/ oder Lotsen;
• Seeschiffsassistenz bei der Revierfahrt von LNG-Tankern oder FSRU gemäß nautischer Vorgaben/ Reviervorgaben und auf Weisung der Kapitäne und/ oder Lotsen;
• Unterstützen bei An- oder Ablegemanövern der Flüssigerdgastanker an die FSRU;
• ggf. Unterstützen der Flüssigerdgastanker bei Schlechtwetter (starker Wind, Strömung, etc.).
Mit dem abgeschlossenen Konzessionsvertrag wird dem Auftragnehmer das ausschließliche Recht, an dem von der DET betriebenen Flüssigerdgasterminal in Brunsbüttel von Flüssigerdgastankern Gebühren für Schleppvorgänge zu verlangen, eingeräumt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
- Kriterium: Schutz von Ausschließlichkeitsrechten
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung in den unten aufgeführten Fällen
Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung in den unten aufgeführten Fällen
Erläuterung:
Das unter V.2.3) genannte Unternehmen ist als einziges Unternehmen in der Lage den Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten zu erfüllen.
Das beruht auf folgenden Überlegungen:
- Das Bestehen eines Ausschließlichkeitsrechtes setzt eine zwingende rechtliche Beschränkung des Kreises der für den Vertragsschluss in Betracht kommenden Unternehmen auf einen einzigen Bieter voraus. Damit liegt ein, einen Wettbewerbsverzicht rechtfertigendes Ausschließlichkeitsrecht nur dann vor, wenn der in Aussicht genommene Vertragspartner über eine ähnlich starke Rechtsposition wie der Inhaber eines Urheberrechtes verfügt. Der Elbehafen in Brunsbüttel („Hafen“) steht in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin und Betreiberin des Hafens des Hafens das Hausrecht im Sinne von §§ 903 S. 1, 1004 BGB zu.
- Mit Blick auf die Erbringung von Schleppleistungen hat die Eigentümerin des Hafens ihr Hausrecht wie folgt konkretisiert:
- Nach § 6a HBO können Schleppdienstleistungen im Hafen nur von Unternehmen erbracht werden, die unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Schlepper müssen für die Dauer des Schiffsaufenthalts in unmittelbarer Nähe der Hafenanlage vorgehalten werden, um mit einer Mobilisierung von maximal einer Stunde bei einem Störfall das Schiff verholen bzw. abtauen zu können.
- Ferner muss das Schleppunternehmen mindestens zwei Feuerlöschschlepper stellen. Darüber hinaus muss das Schleppunternehmen zwei mobile Feuerlöscheinheiten mit einer Mobilisierungszeit von maximal einer Stunde stellen.
- Die Eigentümerin des Hafens stellte gegenüber der Konzessionsgeberin klar, dass vor dem Hintergrund dieser Anforderungen das Schleppunternehmen über einen Liegeplatz im Hafen oder in Hafennähe verfügen muss, um die Schleppdienstleistungen im Hafen erbringen zu können.
- Vorliegend ist nur das unter V.2.3) genannte Unternehmen in der Lage, Schleppdienstleistungen im Einklang mit HBO-Vorgaben sowie Vorgaben der Eigentümerin des Hafens zu erbringen. Denn dieses verfügt über ein ausschließliches Recht an einem Liegeplatz im Hafen.
- Die Bauleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden:
- Schutz von Rechten an geistigem Eigentum und anderen ausschließlichen Rechten als den unter Artikel 5 Ziffer 10 der Richtlinie definierten ausschließlichen Rechten
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
26/01/2024
26/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fairplay Schleppdampfschiffs-Reederei Richard Borchard Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Offizielle Bezeichnung: Fairplay Schleppdampfschiffs-Reederei Richard Borchard Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: neinV.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 0,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit wird verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/01/2024
29/01/2024