Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm – Barrierefreier Live-Stream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand

72250-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm – Barrierefreier Live-Stream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
OJ S 24/2024 02/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Barrierefreier Live-Stream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Beschreibung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings ab Juni 2024 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2024 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04 Terminkalender der Vergabeunterlagen). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich. Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr. Die Sitzungen werden - mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und - freitags von 10 bis 14 Uhr im barrierefreien Stream übertragen. Auf Antrag einer Fraktion können zudem weitere Tagesordnungspunkte nach 16 bzw. 14 Uhr gebärdensprachgedolmetscht und live untertitelt werden. Diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche von mindestens einer Fraktion beantragt werden. Darüber hinaus kann es zu kurzfristig einberufenen Sondersitzungen des Landtags kommen, die ebenfalls im barrierefreien Stream übertragen werden. Veranstaltungen des Präsidenten und sonstige Termine Die barrierefreien Live-Streams von ausgewählten Veranstaltungen des Präsidenten, beispielsweise Gedenkstunden und Festveranstaltungen, sowie von sonstigen Terminen werden jeweils gesondert beauftragt - die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Ausschusssitzungen Möglich sind auch barrierefreie Live-Übertragungen von ganzen Ausschusssitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten von Ausschusssitzungen. Auch diese werden gesondert beauftragt. Die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Gremiensitzung möglich. Denkbar ist in seltenen Fällen auch der parallele barrierefreie Live-Stream von zwei oder mehreren Ausschusssitzungen. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: 2a65185c-c72d-4a08-a195-63644180a217
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92100000 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste, 92111250 Herstellung von Informationsfilmen, 79530000 Übersetzungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDX09
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Barrierefreier Live-Stream des Landtags Nordrhein-Westfalen und Videos-on-Demand
Beschreibung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen überträgt seit September 2021 seine Plenarsitzungen inklusive Sondersitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Präsidenten zusätzlich zum regulären Live-Stream in einem separaten barrierefreien Live-Stream. Dieser besteht aus dem Live-Bild des Plenarsaal samt Ton, einer Darstellung in deutscher Gebärdensprache sowie der Einblendung einer Live-Untertitelung (im Weiteren: barrierefreier Stream). Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Dienstleister für die Fortsetzung des barrierefreien Streamings ab Juni 2024 ausgewählt werden. Der Vertrag ist auf zunächst ein Jahr angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Landtag tagt in Sitzungszeiten in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Monat, und zwar mittwochs, donnerstags und freitags. Die Plenarsitzungen an Freitagen können ggf. entfallen. Die Entscheidung wird jeweils am Mittwoch der Vorwoche vom Ältestenrat mit Festlegung der Tagesordnungen getroffen. Die Plenartage für das Jahr 2024 stehen grundsätzlich fest (siehe Dokument L04 Terminkalender der Vergabeunterlagen). Änderungen der Termine sind allerdings auch noch im laufenden Jahr möglich. Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr. Die Sitzungen werden - mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und - freitags von 10 bis 14 Uhr im barrierefreien Stream übertragen. Auf Antrag einer Fraktion können zudem weitere Tagesordnungspunkte nach 16 bzw. 14 Uhr gebärdensprachgedolmetscht und live untertitelt werden. Diese zusätzlichen Tagesordnungspunkte müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche von mindestens einer Fraktion beantragt werden. Darüber hinaus kann es zu kurzfristig einberufenen Sondersitzungen des Landtags kommen, die ebenfalls im barrierefreien Stream übertragen werden. Veranstaltungen des Präsidenten und sonstige Termine Die barrierefreien Live-Streams von ausgewählten Veranstaltungen des Präsidenten, beispielsweise Gedenkstunden und Festveranstaltungen, sowie von sonstigen Terminen werden jeweils gesondert beauftragt - die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Ausschusssitzungen Möglich sind auch barrierefreie Live-Übertragungen von ganzen Ausschusssitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten von Ausschusssitzungen. Auch diese werden gesondert beauftragt. Die Beauftragung ist bis eine Woche vor der Gremiensitzung möglich. Denkbar ist in seltenen Fällen auch der parallele barrierefreie Live-Stream von zwei oder mehreren Ausschusssitzungen. Alle Live-Streams des Landtags Nordrhein-Westfalen sind über die Internetseite www.landtag.nrw.de abrufbar. Die barrierefreien Live-Streams werden zusätzlich als Videos-on-Demand zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche Bearbeitung der Live-Untertitelung ist nicht vorgesehen.
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92100000 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste, 92111250 Herstellung von Informationsfilmen, 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag beginnen mit Zuschlagserteilung und enden mit Ablauf des 31.05.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängern. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern. Nach Ablauf der vereinbarten Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: E02 Unternehmensselbstdarstellung
Beschreibung: Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: E01 Insolvenzerklärung
Beschreibung: Der/Die Bieter/in erklärt, dass 1. über sein/ihr Vermögen weder das Konkurs- noch das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. 2. er/sie sich nicht in Liquidation befindet. 3. er/sie sich als ausländischer Bieter/in nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines/ihres Landes mit den Verfahren zu 1. und 2. vergleichbar sind. 4. er/sie nicht rechtskräftig aus Gründen bestraft worden ist, die seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: E03 Umsatzentwicklung
Beschreibung: Bruttoumsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre in EURO.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: E04 Mitarbeiterzahl
Beschreibung: Aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, sowie die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: E05 Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bei: Sachschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Vermögensschäden von 5.000.000 Euro, pro Schadensfall Personenschäden 3.000.000 Euro, pro Schadensfall alternativ: eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle einer Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: E06 Unterauftragnehmer
Beschreibung: Angabe, ob die Leistung mit Hilfe eines Unterauftragnehmers/ einer Unterauftragnehmerin erbracht werden soll.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: E07 Bietergemeinschaft
Beschreibung: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist zusammen mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass - Der/die namentlich zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in alle Mitglieder der Gemeinschaft gegenüber dem AG vertritt, - Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - eine Verpflichtungserklärung als Vorvertrag besteht, - alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner/in haften.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Die Preisangaben in Euro (netto) fließen zu 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Hiervon entfallen: - 30 Prozentpunkte auf die Preise für die Live-Übertragung (Punkte a bis f) und - 10 Prozentpunkte auf die zusätzlichen Leistungen (Punkte g und h) (siehe auch Dokument L02 Preisblatt). Im Rahmen der Verhältnismethode wird die Bepunktung des Angebotspreises wie folgt berechnet: (Günstigster Preis / Angebotspreis) x maximale Punktzahl = Punktwert des Angebotspreises
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W1 Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher
Beschreibung: W1 - Berufliche Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärdensprachdolmetscher Die Bieterin/Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, wie sie/er sicherstellt, dass als Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärdensprachdolmetscher nur Personen eingesetzt werden, die über einen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss entsprechend der Vorgaben des Bundesverbands der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) und des Berufsverbands der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen (tgsd) oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikationen und über regelmäßige berufliche Erfahrungen in Live-Gebärdensprachdolmetschung im Konferenz-, Fernseh- oder Parlamentsbereich verfügen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W2 Qualifikation der Schriftdolmetscherinnen/Schriftdolmetscher
Beschreibung: W2 - Qualifikation der Schriftdolmetscherinnen/Schriftdolmetscher Die Bieterin/Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, wie sie/er sicherstellt, dass als Schriftdolmetscherinnen/Schriftdolmetscher nur Personen eingesetzt werden, die über praktische Erfahrungen aus den Bereichen Konferenzen, Fernsehen oder Parlament und über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W3 Realisierung kurzfristiger barrierefreier Live-Streams
Beschreibung: W3 - Realisierung kurzfristiger barrierefreier Live-Streams Die Bieterin/Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, wie sie/er den barrierefreien Live-Stream von kurzfristig angesetzten Sondersitzungen des Landtags und Ausschusssitzungen sicherstellen will und in welchem Zeitraum diese Streams vom Auftraggeber angemeldet werden müssen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W4 Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer
Beschreibung: W4 - Sicherstellung der technischen Unterstützung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer Die Bieterin/Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, wie sie/er den technischen Support leistet. Die Punkte richten sich nach der Nachvollziehbarkeit der Beschreibung, den Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie des Skill-Profils der Ansprechperson.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W5 Referenzen
Beschreibung: W5 - Referenzen Die Bieterin/Der Bieter wird aufgefordert, ihre/seine Erfahrung mit Projekten darzustellen, die vergleichbar sind mit den im Leistungsverzeichnis (L01) formulierten Anforderungen - anhand von mindestens zwei Referenzen seit dem Jahr 2020.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: W6 Erfahrung im Streaming
Beschreibung: W6 - Erfahrung im Streaming Die Bieterin/Der Bieter wird aufgefordert, ihre/seine Erfahrung im Streaming-Bereich darzulegen anhand von mindestens drei Referenzen seit Juni 2020. Zusätzlich ist zu beschreiben, wie die Bieterin/der Bieter die Qualität beim Streaming sicherstellt. Also durch welche Maßnahmen die Synchronität vom Ausgangsstream, Untertitelung und Gebärdensprachdolmetschung sichergestellt wird. Des Weiteren legt die Bieterin/der Bieter dar, auf welche Weise sie/er sicherstellt, dass Ausfälle beim Streaming vermieden werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören das Dokument L02 Preisblatt und das Dokument L05 Wertungsmatrix mit den Wertungsdokumenten W1 bis W3 (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2024 09:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 12/03/2024 09:01:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Zusätzliche Informationen: Aufgrund von elektr. eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 512 EU Vertragsbedingungen NRW 513 EU BVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der Präsident des Landtags NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags NRW
Registrierungsnummer: 05111-01002-51
Postanschrift: Platz des Landtags 1  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 211884-2486
Fax: +49 211884-3054
Internetadresse: https://www.landtag.nrw.de
Profil des Erwerbers: https://www.landtag.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-0
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-0
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e11bf1c7-cb3d-4f99-a88d-e3f5ca44a9ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 10:33:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 72250-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024

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Horn-Bad Meinberg
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Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürth
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Kreuzau
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Leopoldshöhe
Leverkusen
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Lüdenscheid
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Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
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Schmallenberg
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Selfkant
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Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
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Steinfurt
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