1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b9fb042c-0a50-4b2e-b786-d84109b3333e
Interne Kennung: Vergabeverfahren Nr. 2024-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0HR6A
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gebietslos 1
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 1 umfasst die Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtkreis Freiburg, Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut-Tiengen und Lörrach. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Gebietslos 2
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 2 umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gebietslos 3
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 3 umfasst die Landkreise Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gebietslos 4
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 4 umfasst die Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt sowie die Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung. Beschreibung der Beschaffung Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt, Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim, Baden-Baden
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Gebietslos 5
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 5 umfasst die Landkreise Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis sowie Heidenheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Gebietslos 6
Beschreibung: Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 6 umfasst die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Heilbronn sowie die Stadtkreise Heidelberg, Heilbronn sowie Mannheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 27/02/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3.08, Verhandlungen & Verträge - Produkte
Telefon: 0711652518928
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: IK187018425
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3.08, Verhandlungen & Verträge - Produkte
Telefon: 0711652518928
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8bcea3de-58b2-44b4-aa67-59503bc4dcf3-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Gemäß der Bewerbungsbedingungen ist die Ausschreibung bzw. sind die abzuschließenden Verträge nicht bestimmten Auftragnehmern i.S.v. § 118 Abs. 1 GWB vorbehalten. Die in Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung hinterlegte Pflichtangabe "Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen." ist entsprechend mit "Nein" zu beantworten.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die in Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung hinterlegte Pflichtangabe "Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen." wird von "Ja" auf "Nein" geändert.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da19ec8c-9110-4f28-9ed6-f4bc29742576 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2024 14:56:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 66030-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 23/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/02/2024