1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen 2023/2024 Los 1 bis 3 - Rahmenvereinbarung.
Beschreibung: Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen 2023/2024 Los 1 bis 3 - Rahmenvereinbarung 2023/2024, optional 2024/2025.
Kennung des Verfahrens: 6ca45df6-4990-4233-a7ef-e03a1ef64279
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34920000 Straßenausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45139
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLDANC
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rohrmasten, Sperrpfähle, Rohrverlängerungen, Zubehör
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3. 1. Liefermengen Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf. 2. Auftragserteilung Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN). 3. Lieferzeit Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen. 4. Lieferungen Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34920000 Straßenausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45139
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schutzgeländer
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3. 1. Liefermengen Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf. 2. Auftragserteilung Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN). 3. Lieferzeit Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen. 4. Lieferungen Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34920000 Straßenausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45139
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Stilpoller, Stilschwenkschranken, Zubehör
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrseinrichtungsgegenständen Los 1 bis Los 3. 1. Liefermengen Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Die geschätzten Vordersätze beziehen sich dabei auf ein Jahr. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen nicht höher als 100 v.H. liegen darf. 2. Auftragserteilung Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Lieferungen getrennt nach Losen zu vergeben. Im Bedarfsfall werden schriftliche Einzelaufträge erteilt. Die vereinbarten Nettopreise sind Festpreise und gelten für die Dauer von mindestens 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der AG diesen nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die vereinbarten Nettopreise gelten dann auch für das Folgejahr. Der AG behält sich weiterhin vor, die Materialien durch eine Materialprüfungsanstalt prüfen zu lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Materialien und die Verzinkung nicht den Anforderungen entsprechen, gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers (AN). 3. Lieferzeit Die Lieferungen müssen spätestens 25 Arbeitstage nach vorheriger fernmündicher oder schriftlicher Auftragserteilung erfolgen. 4. Lieferungen Die Anlieferung hat je Einzelauftrag in einer Menge frei Betriebshof Elisenstraße 78, 45139 Essen zu erfolgen. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung gegen Korrosion beträgt 5 Jahre.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34920000 Straßenausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 78
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45139
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Alfredstraße 163
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45131
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
Telefon: +49 2018866126
Fax: +49 2018866006
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25ed8875-ed66-45e8-9bb8-084e87248a1f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2024 11:00:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 66100-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 23/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/02/2024