Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Enablementvertrag Open Innovation Labs

65293-2024 - Ergebnis
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Enablementvertrag Open Innovation Labs
OJ S 22/2024 31/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Software GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Enablementvertrag Open Innovation Labs
Beschreibung: Gegenstand des Enablementvertrags ist die Durchführung von 14 Open Innovation Labs, um die BITMARCK Entwicklungsteams in die Lage zu versetzen, die bisher eingesetzte Software in agilen Softwareprojekten zu Microservices auf der Basis von Red Hat Produkten und der Red Hat Open Shift Technologie zu entwicklen/umzugestalten. Die BITMARCK ist beim Entwurf, Aufbau, Testen und Ausführen von Anwendungen und/oder Plattformdiensten unter Verwendung einer geeigneten Red Hat OpenShift-Umgebung der BITMARCK zu unterstützen.
Kennung des Verfahrens: 4987a46d-8657-4fa6-972b-b0077fae99f3
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der unter Ziff. 2.1.3, Ziff. 5.1.5 und Ziff. 6 angegebene geschätzte Wert ohne MwSt. ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswerts unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragswert oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts in Höhe von EUR 221.000,00 (netto) liegt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Enablementvertrag Open Innovation Labs
Beschreibung: Gegenstand des Enablementvertrags ist die Durchführung von 14 Open Innovation Labs, um die BITMARCK Entwicklungsteams in die Lage zu versetzen, die bisher eingesetzte Software in agilen Softwareprojekten zu Microservices auf der Basis von Red Hat Produkten und der Red Hat Open Shift Technologie zu entwicklen/umzugestalten. Die BITMARCK ist beim Entwurf, Aufbau, Testen und Ausführen von Anwendungen und/oder Plattformdiensten unter Verwendung einer geeigneten Red Hat OpenShift-Umgebung der BITMARCK zu unterstützen.
Interne Kennung: #1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kruppstraße 64  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: . § 135 GWB: . (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. . (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. . (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. . Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. . . § 160 Abs. 3 GWB: . (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. . Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. .
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 221 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftrag kann nur von der Red Hat Limited erbracht und bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Einzelne Bestandteile/Komponenten der BITMARCK Plattform, die die BITMARCK ihren Kunden als zentrale Software-Plattform zur Verfügung stellt, basieren bereits auf Software-Produkten/Technologien des Herstellers Red Hat Ltd., mit Sitz in Cork, Irland (u.a. der Red Hat OpenShift-Technologie) und sind insoweit ausschließlich auf der Red Hat-Plattform lauffähig. Seit 2021 entwickelt die BITMARCK Software GmbH (mithilfe agiler Methoden, die auf den Einsatz von Red Hat-Produkten zugeschnitten sind) eigene Produkte, die auf der Plattform von Red Hat lauffähig sind und hinsichtlich derer die BITMARCK Software GmbH (bzgl. der Plattform-Komponenten) über einen Support-Vertrag verfügt. Bei der BITMARCK-Plattform handelt es sich derzeit noch um eine in großen Teilen monolithische Lösung, mit Ausnahme der bereits im Einsatz befindlichen Module, die bereits auf der OpenShift Technologie basieren. Dabei sind unterschiedliche Funktionen und Services der Plattform miteinander verbunden und agieren als eine Einheit. Daher hat es Auswirkungen auf das gesamte System, wenn in einem monolithischen Teilsystem Änderungen vorgenommen werden müssen. BITMARCK Software GmbH muss daher unter Verwendung von Red Hat Produkten und mithilfe Red Hat-spezifischer agiler Methoden aus dieser monolithischen Softwarelösung Microservices extrahieren („Kernmodernisierung“). Hinsichtlich der Microservices ist in der Vergangenheit bereits eine System- bzw. Technologieentscheidung getroffen worden. Die Verwendung einer zweiten Technik neben oder alternativ zu der Red Hat OpenShift-Plattform ist aus technischen Gründen daher nicht möglich. Der Auftraggeber benötigt 14 Innovation Labs, um die SW-Entwickler beim Entwurf, Aufbau, Testen und Ausführen von Anwendungen und/oder Plattformdiensten unter Verwendung einer geeigneten Red Hat OpenShift-Umgebung zu unterstützen. Die vorgenannten Aktivitäten sollen den Mitgliedern des BITMARCK Software-Teams eine praktische Entwicklungserfahrung unter Verwendung von Tools und Methoden vermitteln, die Container, Agile, Lean UX, Lean Product Development und DevOps umfassen. Bei der BITMARCK-Plattform handelt es sich um ein äußerst umfangreiches Legacy-System mit kritischen und sensiblen Inhalten und Schnittstellen. Ausweislich einer bei einem externen IT-Dienstleister/IT-Sachverständigen in Auftrag gegebenen EU-weiten Marktanalyse können die im Rahmen der Innovation Labs bereitgestellten Unterstützungsleistungen nur von der Red Hat Limited erbracht und bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Umsetzung der Innovation Labs durch die Red Hat Limited ist die einzig mögliche Wahl, um das notwendige Qualitätsniveau auf Basis der identifizierten kritischen Erfolgsfaktoren (Know-How Transfer, Ad-hoc-Support, Verfügbarkeit Roadmap- & Zusatzprodukte, Anwendung agiler Methoden und Umsetzungsdauer) sicherzustellen. Ein in dieser Art und Weise bereits fertig konzipiertes Beratungsprodukt als Kombination aus agiler Methodik und tiefem technischen Know-how zu den relevanten Plattform-Produkten ist am Markt einzigartig. Eine unzureichende Leistungserbringung würde höchstwahrscheinlich zu größeren Ausfällen der kritischen Anwendung der BITMARCK-Plattform führen, was direkte Auswirkungen auf die Krankenkassen und deren Versicherte hätte. Ein Ad-hoc-Herstellersupport und tiefe Einblicke in die perspektivische Entwicklungs-Roadmap und Zusatzprodukte der relevanten Plattform-Produkte der Modernisierung sind essenziell für den Projekterfolg und werden ausschließlich durch die Red Hat Ltd. bereitgestellt. Ein direkter ad-hoc Hersteller-Support durch die jeweils spezifischen Entwickler von OpenShift bzw. weiterer relevanter Software-Produkte im Rahmen der Projektaktivitäten ist exklusiv nur Red Hat vorbehalten. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anfrage beim Hersteller. Eine kurzfristige Unterstützung und Mitarbeit durch den Hersteller von OpenShift und weiterer in diesem Kontext relevanten Software-Produkte (Red Hat) im Rahmen von auftretenden technischen Detail-Fragen oder bei der Lösung von technischen Detail-Problemen sind kritisch für den Erfolg des Modernisierungsprojektes. Für den Projekterfolg notwendig ist ein direkter Zugriff auf die relevanten Teile der Red Hat-Organisation sowie zu den entsprechenden Red Hat Entwicklungslaboren. Für den Projekterfolg ist überdies essenziell, dass ein direkter Zugriff auf die OpenShift-Entwickler von Red Hat mit einer Antwortzeit im Bereich von Stunden bis wenigen Tagen sichergestellt ist und bei Bedarf diese auch für eine Mitarbeit verfügbar sind. Ist dies nicht gewährleistet, führt dies unmittelbar zu Projektverzögerungen durch lange Wartezeiten. Außerdem würde die Projektkomplexität aufgrund der Vielzahl offener technologischer Entscheidungen bzw. Lösungen auf ein nicht mehr beherrschbares Niveau steigen und das Projekt stark gefährdet. Auch ist eine Kenntnis der OpenShift Roadmap essentiell, da andernfalls das Risiko besteht, dass der Umbau bzw. die Weiterentwicklung des Systems auf Basis eines in Zukunft nicht mehr verwendbaren Features bzw. einer nicht mehr verwendbaren Technologie basiert. In der heutigen Zeit ändern sich Features und Technologien permanent. In diesem Falle könnte es daher zu signifikanten Verzögerungen des Projektes von bis zu mehreren Monaten und hohem finanziellen Mehrbedarf kommen, da das System an relevanten Stellen erneut umgebaut werden müsste. Fehlt es an der Kenntnis von komplementären Zusatzprodukten oder der Verfügbarkeit von Roadmap-Produkten, besteht das Risiko, dass es zu signifikaten Projektverzögerungen von mehreren Monaten kommen kann. Ausweislich der EU-weiten Markterkundung bestehen aus den zuvor genannten Gründen keine Alternativ- oder Ersatzlösungen. Die Auftragsvergabeparameter stützen sich auf die ausgeführten IT-fachlichen Gründe.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Red Hat Limited
Angebot:
Kennung des Angebots: #1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Enablementvertrag Open Innovation Labs
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/12/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 28/12/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Software GmbH
Registrierungsnummer: HRB 20680
Postanschrift: Kruppstraße 64  
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bird & Bird LLP (Dr. Jan Byok)
Telefon: +49 2112005-6224
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bird & Bird LLP
Registrierungsnummer: DE815021337
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Jan Byok, LL.M.
Telefon: +49 2112005-6224
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Red Hat Limited
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: sme
Registrierungsnummer: IE6324873V
Postanschrift: 6700 Cork Airport Business Park Kinsale Road 
Stadt: Cork
Land, Gliederung (NUTS): South-West (IE053)
Land: Irland
E-Mail: info@redhat.de
Telefon: +353 (0)21-2303400
Fax: +353 (0)21-2303400
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 148406e0-df38-42bf-94f3-987f8d136539 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/01/2024 17:15:49 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 65293-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/01/2024

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