Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie
56323-2024 - AuftragsänderungDeutschland-Stuttgart: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
OJ S 20/2024 29/01/2024
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
3. Erweiterung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Im Rahmen der strategischen und systematischen Stärkung des Öffentlichen Verkehrs möchte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) als Auftraggeber (AG) mehrere Leistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages erarbeiten lassen. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie sind prioritäre Maßnahmen für das Gelingen der Verkehrswende und zur Nutzung klimafreundlicher Mobilität. Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung wird zu den beiden Projekten Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie inhaltliche Beratung sowie Berechnungen, Rechtsberatung (bis hin zur Begleitung von Gesetzgebungs-verfahren), Kommunikation und Beteiligung insbesondere kommunaler Modellregionen sowie die Umsetzungskonzeption für den Mobilitätspass erwartet.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021 Ende: 31/12/2024
Beginn: 15/11/2021 Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
3.Erweiterung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
14/12/2023
14/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Postanschrift: Große Reichenstr.27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: neinV.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
So sind im Projektverlauf übergeordnete Fragestellungen von Landesinteresse für die konkrete Umsetzungsvorbereitung des Mobilitätspasses entstanden. Mehrbedarfe zum Mobilitätspass haben sich dabei im Themenfeld der Kommunikation und Akzeptanzsicherung abgezeichnet. Auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Gesetzgebungsprozesse sowie steuerrechtlichen Themenkomplexen ergeben sich zusätzliche Mehrbedarfe für diese Budgeterweiterung.
Es wird von einem Mehraufwand von bis zu 188.000 € (brutto) ausgegangen, der zum Zeitpunkt der Vergabe sowie den nachfolgenden Budgeterweitungen nicht vorhersehbar gewesen ist.
Auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Gesetzgebungsprozesse ergeben sich zusätzliche Mehrbedarfe für die 3. Budgeterweiterung:
- Hinsichtlich der rechtlichen Prüfung der Verrechnungs- und Verwendungsmöglichkeiten des Abgabenaufkommens sowie des Umgangs mit eigenwirtschaftlichen Verkehren ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für vertiefte Prüfungen absehbar geworden. Dieser wird auf rd. 62.000 € (brutto) geschätzt.
- Des weiteren sind spezifische steuerrechtliche Fragestellungen hinzugetreten, die die Beauftragung einer steuerrechtlichen Fachkanzlei erfordern. Zum einen ist dies der Aufnahme der Abgabenvariante des Arbeitgeberbeitrags in den Kanon der verschiedenen Mobilitätspass-Abgaben geschuldet. Hier ist zu klären, inwiefern die Weiterreichung des Mobilitätsguthabens vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer einen steuerwerten Vorteil darstellt, der der Einkommenssteuer unterliegt. Ebenso ist allgemein zu prüfen, ob bei der Abwicklung der Zahlungen im Einzelfall (Kunde an Kommune, Kommune an Verbund, Verbund an VU, ggf. Weiterleitung über eine Clearingstelle) Umsatzsteuer anfällt und ob ggf. bestimmte Ausgestaltungen steuerlich vorteilhaft gegenüber anderen sind. Außerdem stellt sich auch bei Weiterleitung von Ausgleichsleistungen über eine allgemeine Vorschrift bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen die Frage, ob Umsatzsteuer anfällt bzw. durch welche Formulierungen und Begründungen diese ggf. entfällt. Das Volumen für die steuerrechtlichen Fragestellungen wird auf bis zu 18.000 € (brutto) geschätzt.
D er entstehende Mehraufwand ist auf politische Entscheidungen und aufgrund neuer Erkenntnisse im Laufe des Projektes zurückzuführen, die nach Veröffentlichung der Ausschreibung aufkamen und somit nicht vorhersehbar waren. Das quantitative Volumen der zu bearbeitenden Aufgaben wird dadurch für den Auftragnehmer erhöht, ohne den qualitativen Charakter der inhaltlichen Ausrichtung zu verändern.
Vergaberechtlich ist aus diesem Grund durch § 132 GWB Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, Anpassungen ohne erneute Ausschreibung der gewünschten Mehraufwendungen bei der Budgetierung vorzunehmen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2024
24/01/2024
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
siehe Leistungsbeschreibung / oben
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/12/2021 Ende: 31/12/2024
Beginn: 21/12/2021 Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Postanschrift: Große Reichenstr. 27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: neinVII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
So sind im Projektverlauf übergeordnete Fragestellungen von Landesinteresse für die konkrete Umsetzungsvorbereitung des Mobilitätspasses entstanden. Mehrbedarfe zum Mobilitätspass haben sich dabei im Themenfeld der Kommunikation und Akzeptanzsicherung abgezeichnet. Auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Gesetzgebungsprozesse sowie steuerrechtlichen Themenkomplexen ergeben sich zusätzliche Mehrbedarfe für diese Budgeterweiterung. Es wird von einem Mehraufwand von bis zu 188.000 € (brutto) ausgegangen, der zum Zeitpunkt der Vergabe sowie den nachfolgenden Budgeterweitungen nicht vorhersehbar gewesen ist.
Auch für den Mobilitätspass haben sich weitere Finanzierungsbedarfe abgezeichnet, die zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar waren. So sind im Projektverlauf übergeordnete Fragestellungen von Landesinteresse für die konkrete Umsetzungsvorbereitung des Mobilitätspasses entstanden, die mit bis zu vier Vorreiterkommunen zu klären sind. Hierzu zählt die Erarbeitung eines Konzeptes für die Administration des Mobilitätsguthabens (Gegenstand der 2. Budgeterweiterung). Um im Anschluss daran die Entwicklung einer technischen Lösung ausschreiben zu können, hat sich die zusätzliche Notwendigkeit der Klärung feinkonzeptioneller Fragestellungen als Basis für die Erstellung einer technischen Leistungsbeschreibung ergeben. Dieser Mehrbedarf wird auf bis zu 39.000 € (brutto) geschätzt und soll über die 3. Budgeterweiterung finanziert werden.
Weitere Mehrbedarfe zum Mobilitätspass haben sich im Themenfeld der Kommunikation und Akzeptanzsicherung abgezeichnet, wie etwa die Erarbeitung eines Lastenheftes für einen Erklärfilm, seine Produktion und Veröffentlichung, die Entwicklung eines Informations-/Kommunikationskits für die Vorreiterkommunen sowie die kommunikative Konzeptions- und Strategieunterstützung. Der diesbezügliche Mehrbedarf an Finanzmitteln wird auf rd. 62.000 € (brutto) geschätzt.
Auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Gesetzgebungsprozesse ergeben sich zusätzliche Mehrbedarfe für die 3. Budgeterweiterung:
- Hinsichtlich der rechtlichen Prüfung der Verrechnungs- und Verwendungsmöglichkeiten des Abgabenaufkommens sowie des Umgangs mit eigenwirtschaftlichen Verkehren ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für vertiefte Prüfungen absehbar geworden. Dieser wird auf rd. 62.000 € (brutto) geschätzt.
- Des weiteren sind spezifische steuerrechtliche Fragestellungen hinzugetreten, die die Beauftragung einer steuerrechtlichen Fachkanzlei erfordern. Zum einen ist dies der Aufnahme der Abgabenvariante des Arbeitgeberbeitrags in den Kanon der verschiedenen Mobilitätspass-Abgaben geschuldet. Hier ist zu klären, inwiefern die Weiterreichung des Mobilitätsguthabens vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer einen steuerwerten Vorteil darstellt, der der Einkommenssteuer unterliegt. Ebenso ist allgemein zu prüfen, ob bei der Abwicklung der Zahlungen im Einzelfall (Kunde an Kommune, Kommune an Verbund, Verbund an VU, ggf. Weiterleitung über eine Clearingstelle) Umsatzsteuer anfällt und ob ggf. bestimmte Ausgestaltungen steuerlich vorteilhaft gegenüber anderen sind. Außerdem stellt sich auch bei Weiterleitung von Ausgleichsleistungen über eine allgemeine Vorschrift bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen die Frage, ob Umsatzsteuer anfällt bzw. durch welche Formulierungen und Begründungen diese ggf. entfällt. Das Volumen für die steuerrechtlichen Fragestellungen wird auf bis zu 18.000 € (brutto) geschätzt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
So sind im Projektverlauf übergeordnete Fragestellungen von Landesinteresse für die konkrete Umsetzungsvorbereitung des Mobilitätspasses entstanden. Mehrbedarfe zum Mobilitätspass haben sich dabei im Themenfeld der Kommunikation und Akzeptanzsicherung abgezeichnet. Auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Gesetzgebungsprozesse sowie steuerrechtlichen Themenkomplexen ergeben sich zusätzliche Mehrbedarfe für diese Budgeterweiterung.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR