Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
2. Erweiterung
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Im Rahmen der strategischen und systematischen Stärkung des Öffentlichen Verkehrs möchte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) als Auftraggeber (AG) mehrere Leistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages erarbeiten lassen. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie sind prioritäre Maßnahmen für das Gelingen der Verkehrswende und zur Nutzung klimafreundlicher Mobilität. Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung wird zu den beiden Projekten Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie inhaltliche Beratung sowie Berechnungen, Rechtsberatung (bis hin zur Begleitung von Gesetzgebungs-verfahren), Kommunikation und Beteiligung insbesondere kommunaler Modellregionen sowie die Umsetzungskonzeption für den Mobilitätspass erwartet.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021 Ende: 31/12/2024
Beginn: 15/11/2021 Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
2.Erweiterung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/10/2023
06/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Postanschrift: Große Reichenstr, 27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: neinV.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nachdem die erste Grundlagenarbeit am Mobilitätspass mit der inhaltlichen Ausarbeitung, dem Referentenentwurf des Gesetzes sowie der Berechnung der Erlöspotenziale weitgehend abgeschlossen sind, hat sich herausgestellt, dass im Interesse der Landesregierung Baden-Württembergs für die konkrete Umsetzung dieses neuen Instrumentes zur Finanzierung des ÖPNV weiterführende Fragestellungen bearbeitet werden müssen. Diese werden nur noch in einem kleinen Kreis an interessierten Vorreiterkommunen weiter bearbeitet
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2024
24/01/2024
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
siehe Leistungsbeschreibung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/12/2021 Ende: 31/12/2024
Beginn: 21/12/2021 Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Offizielle Bezeichnung: Civity Management Consultants
Postanschrift: Große Reichenstr. 27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: neinVII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
2- Erweiterung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Nachdem die erste Grundlagenarbeit am Mobilitätspass mit der inhaltlichen Ausarbeitung, dem Referentenentwurf des Gesetzes sowie der Berechnung der Erlöspotenziale weitgehend abgeschlossen sind, hat sich herausgestellt, dass im Interesse der Landesregierung Baden-Württembergs für die konkrete Umsetzung dieses neuen Instrumentes zur Finanzierung des ÖPNV weiterführende Fragestellungen bearbeitet werden müssen. Diese werden nur noch in einem kleinen Kreis an interessierten Vorreiterkommunen weiter bearbeitet
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR