Beschaffung von Abfallsammel- und Containerfahrzeuge für die KWiN und AWN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Buchen
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Peter Fiebelkorn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awn-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Abfallsammel- und Containerfahrzeuge für die KWiN und AWN
LOS 1: Leasing und Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen für die KWiN inkl. Full-Serviceleistungen
LOS 2: Kauf und Lieferung von zwei Containerfahrzeugen für die AWN
Leasing und Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen für die KWiN inkl. Full-Serviceleistungen
Buchen
Leasing und Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen für die KWiN inkl. Full-Serviceleistungen
Kauf und Lieferung von zwei Containerfahrzeugen für die AWN
Buchen
Kauf und Lieferung von zwei Containerfahrzeugen für die AWN
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing und Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen für die KWiN inkl. Full-Serviceleistungen
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf und Lieferung von zwei Containerfahrzeugen für die AWN
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.