Beschaffung eines konfokalen Mikroskopes zur Untersuchung von Hirntumoren Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-008
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines konfokalen Mikroskopes zur Untersuchung von Hirntumoren
Beschaffung eines konfokalen Mikroskopes in der experimentellen Forschung zur Untersuchung von Hirntumoren anhand präklinischer Modelle sowie zur Untersuchung klinischer Proben.
Beschaffung eines konfokalen Mikroskopes in der experimentellen Forschung von ...
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Mikroskop muss für die Bildgebung von lebenden Zellen, die Aufnahme hochauflösender Bilder mit hoher Geschwindigkeit und hohem Signal-Rausch-Verhältnis, die halbautomatische Aufnahme von Proben, die Bildgebung bei vier Anregungswellen und die Kompatibilität mit den aktuellen Bildgebungsbedingungen und Datenanalyse-Pipelines geeignet sein. Carl Zeiss Microsopy Deutschland bietet eine einzigartige Lösung für das LSM900 an, die durch den Einsatz der patentierten Airyscan 2-Detektion eine hohe Bildrate und eine längere Pixelverweilzeit ermöglicht. Im Vergleich zum konventionellen Spiral- oder Rasterscanning realisiert Airyscan 2 eine schnelle Bildgebung mit 8 parallelen Scanlinien und simulativ verbesserter Auflösung und hoher Photonensammeleffizienz. Im Vergleich zu den Scanner-Parametern anderer Unternehmen kann das Zeiss LSM 900 Airyscan 2 eine Bildrate von 48 fps bei 512x512 Pixeln in Kombination mit einer Pixelverweilzeit von 300 ns erreichen. Damit ist die Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH der einzige Bewerber, der die von uns formulierten spezifischen Anforderungen an das Laser Scanning Mikroskop erfüllen kann. Zudem bietet uns Zeiss ein erstklassiger Service, eine 24-monatige Mangelhaftung und einen Sonderrücktrittsrecht an.
Nach Durchführung einer Marktstudie sowie der Kommunikation mit den Unternehmen Carl Zeiss, NIKON und Leica konnte herausgestellt werden, dass von den am Markt erhältlichen Geräten nur das Gerät der Firma Carl Zeiss alle o. g. benötigten Kriterien erfüllt. Folglich wird exakt dieses Gerät für die Arbeit in der Neuroonkologie zur Untersuchung von Hirntumoren anhand präklinischer Modelle sowie zur Untersuchung klinischer Proben zwingend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 22
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland