S21 PFA 1.7, TSO/BSO Waiblingen, 21FEI55600 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55600
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur
E-Mail:
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 PFA 1.7, TSO/BSO Waiblingen, 21FEI55600
S21 PFA 1.7, TSO/BSO Waiblingen, 21FEI55600
Waiblingen
Gittertrennwände Rechnerräume geändert
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21 PFA 1.7, TSO/BSO Waiblingen, 21FEI55600
Postanschrift: Postfach 1120
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Waiblingen
Gegenstand der Maßnahme ist die Herstellung eines Rechenzentrum-Gebäudes für den Technik und Bedienstandort am Standort Waiblingen einschliesslich Tief- und Erdbau, Innenausbau,Gebäudetechnik und Außenanlagen (Bautechnik). In diesem Fall sind die Gittertrennwände zwischen den Rechnerräumen und den Klimaräumen ohne einbruchhemmende Anforderungen vorgesehen.
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
NT0042 Die Gittertrennwände zwischen den Rechnerräumen und den Klimaräume im EG sind mit einbruchhemmende Anforderungen RC 3 zu bauen und mit Windleitblechen zu versehen.
Um den Einbruchwiderstand zu gewährleisten und die Rechnerräume zu schützen sowie eine Temperaturausgleich zu ermöglichen, sind die zusätzliche Leistungen erforderlich.