Beschreibung: - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte
Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot,
vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn,
die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer,
unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen. - Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere
Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und §
46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor Zuschlagserteilung,
die angeforderten Nachweise/ Erklärungen in Kopie ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen.
Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Einzureichende
Unterlagen: - VHB 444 - Referenzbescheinigungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise
gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung,
mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem
Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen - nicht
älter als drei Jahre - mit mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht,
dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung" ist bevorzugt zu verwenden und wird
den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend
ausgefüllt vorzulegen. - VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (auf
Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular VHB
233 ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung,
mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.