Beschreibung: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich
sind (2021, 2022, 2023). (2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen
Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen).
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten
Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt. (4) Referenzen:
Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend
beschriebene Planungsleistung der Tragwerksplanung (Teil 4. Abschnitt 1 HOAI) gem.
§ 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI. Die Bauwerkskosten in den Kostengruppen 300 und 400
gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Der Beginn der LPH 3
liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude,
wovon eine Referenz als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes vorzulegen
ist. Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet,
sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 6 nach § 51 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen
der LPH 3 bis 6 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers
zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht
worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese
nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.
Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung
beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische
und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung - Die Bauwerkskosten in den KG 300 und 400
betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto - Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor
dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme). - Mindestens eine Referenz als Sanierungs-,
bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude). (5) Auswahl der Bewerber Die Bewertung der
Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge
den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht
berücksichtigt werden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr
als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern
anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als
grundsätzlich geeignet ein- gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit
Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren
Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %. Für die Bewertung der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen: 1.
Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.): Anzahl Beschäftigte
1-2 = 1 Punkt , 3-5 = 2 Punkte, ab 6 = 3 Punkte 2. Referenz 1 (40%) a) K1 : Sanierung-.
bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude) , Höhe der Bauwerkskosten in den Kostengruppen
300 und 400: In EUR, netto: ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt, ab 1.000.000
bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte b) K2: Zeitpunkt der
Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt
, vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte c) K3:Für die
Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau
= 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte 3. Referenz 2 (40%) a)
K1: Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude): Höhe
der Bauwerkskosten in den Kostengruppen 300 und 400: In EUR, netto: ab [Betrag gelöscht] EUR
bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt, ab 1.000.000 bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige
Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020
= 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3
wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2
Punkte, Sporthalle = 3 Punkte Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende
Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer) - Zeitraum der Leistungserbringung - Inhalt und Umfang der erbrachten
(abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Tragwerksplanung) - Bauwerkskosten
in EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 - Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand
die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten
wird, entscheidet das Los.