Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Finanzierungsberatung
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Finanzierungsberatung und Finanzierungsvermittlung
für das Projekt Zukunftsquelle und Regelinvestitionen sowie ggfs. für weitere Projekte/Investitionen
der BWV. Für die Finanzierung des Projektes Zukunftsquelle sind abhängig von den umzusetzenden
Realisierungsphasen liquide Mittel von voraussichtlich bis zu 3 Mrd. EUR bis 2041
notwendig. Damit handelt es sich um die umfangreichste Projektfinanzierung der BWV,
sowohl hinsichtlich des Fremdkapitalvolumens als auch der Projektkomplexität. Es ist
Näheres zu den zu vergebenden Leistungen ist im Vergabeleitfaden geregelt.
Kennung des Verfahrens: 9a8f793d-8764-422d-a53f-0c0974d771c6
Interne Kennung: 12.7:10/2023/12/06/0004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66100000Bank- und Investmentdienstleistungen
Zusätzliche Informationen: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen
Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen
Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote
sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform
einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar
an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über
die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten –
Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen
sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und
Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann
bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind. Die Vergabestelle
behält sich vor, Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO
nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass Angaben oder
Unterlagen nachgefordert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6 Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Konkurs: Insolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Vergleichsverfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Finanzierungsberatung
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Finanzierungsberatung und Finanzierungsvermittlung
für das Projekt Zukunftsquelle sowie ggfs. für weitere Projekte/Investitionen der
BWV. Für die Finanzierung des Projektes Zukunftsquelle sind abhängig von den umzusetzenden
Realisierungsphasen liquide Mittel von voraussichtlich bis zu 3 Mrd. EUR bis 2041
notwendig. Damit handelt es sich um die umfangreichste Projektfinanzierung der BWV,
sowohl hinsichtlich des Fremdkapitalvolumens als auch der Projektkomplexität. Die
Erschließung von Fremdfinanzierungsmitteln in der genannten Höhe ist, insbesondere
unter Berücksichtigung von investitionsadäquaten und cashflow-orientierten maximalen
Laufzeiten, mit besonderen Herausforderungen am Banken- und Kapitalmarkt verbunden.
Eine Herausforderung ist die lange Bauphase ohne Abschreibungsrückflüsse zur Darlehenstilgung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66100000Bank- und Investmentdienstleistungen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Es ist eine fünfjährige Vertragslaufzeit mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption
für die BWV für 3 Jahre möglich.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer
im Falle der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen
abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs.
4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs.
1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt
wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die
eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen
kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. • Angabe des
Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Kommunikation
mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher
Sprache erfolgt. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs-
und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen
mit Dritten, die für die Vermittlung von Finanzierungen und die Finanzierungsberatung
relevant sind. • Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden
Fassung. • Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung
der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und
Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit
erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
(§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen
Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag
folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto)
in den Jahren 2020 bis 2022, der mit der Vermittlung von Finanzierungen und der Finanzierungsberatung
erzielt wurde, gesondert aufgeschlüsselt nach Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den
Jahren 2020 bis 2022, die im Bereich Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung
tätig sind (Vollzeitäquivalente). • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022, der
mit der Vermittlung von Finanzierungen und der Finanzierungsberatung erzielt wurde,
gesondert aufgeschlüsselt nach Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern in den
Jahren 2020 bis 2022, die im Bereich Vermittlung von Finanzierungen und Finanzierungsberatung
tätig sind (Vollzeitäquivalente). • Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
müssen entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind.
5 Mio. € für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder
erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung
vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag
Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, die
nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen: Eigenerklärung, dass im Zeitraum
01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
für • einen Zweckverband oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
Ausnahme von Kommunen, Landkreisen, Bundesländern oder dem Bund, oder • eine Anstalt
des öffentlichen Rechts oder • eine Gesellschaft in Privatrechtsform (bspw. GmbH),
an der die öffentliche Hand mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
eine Finanzierungsberatung abgeschlossen wurde und eine Finanzierung vermittelt wurde.
Mit Finanzierungsberatung ist die Beratung einer der oben aufgelisteten Stellen im
Hinblick auf eine Fremdkapitalfinanzierung gemeint. Der Projektstart für die Finanzierungsberatung
kann bereits vor dem Zeitraum (01.01.2019 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist
für den Eingang der Teilnahmeanträge) begonnen haben. Die Finanzierungsberatung und
die Finanzierungsvermittlung müssen sich auf einen Darlehensbetrag von mindestens
100 Mio. € und eine Darlehenslaufzeit von mindestens 10 Jahren beziehen und es muss
sich um ein Darlehen, einen Schuldschein oder eine Namensschuldverschreibung nach
deutschem Recht handeln. Es ist nicht erforderlich, dass die Finanzierungsberatung
und die Finanzierungsvermittlung im selben Referenzprojekt erbracht wurden. Es kann
auch ein Referenzprojekt für die Finanzierungsberatung und ein weiteres Referenzprojekt
für die Finanzierungsvermittlung angegeben werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Beschreibung: Persönliche Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Umsetzung der Finanzierungsberatung
Beschreibung: Konzept zur Umsetzung der Finanzierungsberatung
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 45
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-02Z11:00:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen
Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig
bei.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung
zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO)
mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen
zur Verfügung gestellt. Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach
dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder
mit dem Erstangebot abgegeben werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch
haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert
Finanzielle Vereinbarung: in den Vergabeunterlagen ggf. näher erläutert
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag
bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber
noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt
werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung
nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung