Beschreibung: 1. Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach : 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a
des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung
der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), ? mein/unser
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis-
und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). ? 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser
Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls
nicht erfüllt sind. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen.
zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines
etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem
Grunde führen kann.