Beschreibung: Die Stadt Rheinbach vergibt die Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen zu
und von den Rheinbacher Grundschulen und weitere Fahrten städtischer Rheinbacher Schulen
und Kindertageseinrichtungen. Beginn der Leistungen: 01.08.2024 Die Schülerbeförderung
erfolgt an allen Schultagen in Nordrhein-Westfalen, gegenwärtig bis zu 5 Schultage
pro Woche. Änderungen im Schulbetrieb, z. B. bewegliche Ferientage und sonstige schulfreie
Tage, werden dem Auftragnehmer frühzeitig bekanntgegeben. Die beweglichen Ferientage
und sonstige schulfreie Tage betreffen unter Umständen nur einzelne Schulen, sie gelten
nicht an allen städtischen Schulen an denselben Tagen. Die Schülerbeförderung erfolgt
morgens zu Schulbeginn (siehe Position 1 des Leistungsverzeichnisses) und mittags
zum Schulende nach der 4., 5. und 6. Unterrichtsstunde (siehe Position 2 des Leistungsverzeichnisses).
Auf besondere Endzeiten, zum Beispiel nach Zeugnisausgaben, bei Lehrerfortbildungen,
etc. ist Rücksicht zu nehmen und es sind genügend Kapazitäten einzuplanen. Die besonderen
Endzeiten werden möglichst frühzeitig schriftlich (per Mail oder Fax) von der Stadt
Rheinbach, Fachgebiet Schule/Sport, mitgeteilt. Es müssen alle Haltestellen angefahren
werden. Die zu Befördernden müssen rechtzeitig vor Schulbeginn an der jeweiligen Schule
sein. Es darf eine Fahrtzeit (einfache Fahrt) von 30 Minuten für die Schülerinnen
und Schüler nicht überschritten werden. Die Wartezeit an der Schule vor Unterrichtsbeginn
darf 20 Minuten nicht überschreiten, die Wartezeit nach dem Unterrichtsende bis zum
Einstieg in den Bus darf 10 Minuten nicht überschreiten. Die Busse, die für die Schülerbeförderung
an Unterrichtstagen zu Schulbeginn und nach dem Schulende (4., 5. oder 6. Stunde)
eingesetzt werden, müssen während der Unterrichtszeit für weitere schulisch bedingte
Sonderfahrten in Klassenstärke für alle städtischen Rheinbacher Schulen innerhalb
des Stadtgebiets von Rheinbach zur Verfügung stehen. Hierbei sind regelmäßige Fahrten,
z. B. zum Schwimm- und Sportunterricht, zu Gottesdienstbesuchen, etc. und unregelmäßig
stattfindende Fahrten zu außerschulischen Lernorten oder Veranstaltungen, z. B. Bundesjugendspiele,
zdi-Projekttage, Exkursionen im Rahmen des Schulunterrichts (Rheinbacher Burg, Himmeroder
Hof, ...), Grundschul-Fußball-Cup, Theateraufführungen anderer Schulen, Rheinbacher
Bahnhof, etc. durchzuführen. Hinzu kommen Fahrten für die Gesamtschule Rheinbach im
Rahmen von AG-Besuchen innerhalb des Stadtgebietes sowie bis zu einem Radius von 9
km um die Anschrift "Villeneuver Straße 5, 53359 Rheinbach". Es sind entsprechende
Fahrzeuge bis 16.00 Uhr bereitzustellen. Darüber hinaus müssen auch regelmäßige Sonderfahrten
für alle 3 städtischen Kindertageseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes während
der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Bei Überschneidungen von regelmäßigen Fahrten
und Sonderfahrten müssen bei Bedarf auch zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden.
Die Fahrten zu Schwimm- und Sportunterricht und Gottesdienstbesuchen werden zu Beginn
des Schulhalbjahres schriftlich mitgeteilt, kurzfristige Änderungen im Laufe des Schuljahres
müssen jedoch möglich sein. Die übrigen Fahrten zu weiteren Veranstaltungen werden
5 Schultage vor Fahrtbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Sonderfahrten sind Lehrkräfte
und weitere Begleitpersonen kostenfrei mit zu befördern. Die Preise für alle Sonderfahrten
sind in die übrigen Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren.