Tankdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 2203404500
Fax: +49 2203402773
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tankdienstleistungen
Der Auftragnehmer übernimmt den Betrieb und die Versorgung der sich im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn befindenden Betriebstankstellen TSB am Betriebshof und TSD sowie den Betrieb der Gastankstellen.
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonns
Im Bereich des Flughafens Köln/Bonn werden verschiedene Tankstellen betrieben. Es handelt sich hierbei um zwei Betriebstankstellen für flüssige Kraftstoffe im Sicherheitsbereich des Flughafens sowie zwei Gastankstellen. Bei den Flüssigkeitstankstellen handelt sich um Selbstbedienungstankstellen für Fahrzeuge der FKB und anderer Nutzer des Flughafens Köln/Bonn. Durch die Lage im Sicherheitsbereich ist die Nutzung durch externen, privaten Durchgangsverkehr ausgeschlossen. Die Betriebstankstellen sind durch ein Karten-/Transpondersystem gesichert, das über eine Datenschnittstelle tägliche Verbrauchsinformationen zur Disposition von Treibstoffnachschub liefert und für die Erstellung von Rechnungen genutzt werden kann.
Die FKB beabsichtigt, den Betrieb dieser Tankstellen an den Auftragnehmer zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tankdienstleistung
Nationale Identifikationsnummer: de
Postanschrift: Sportallee 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 223355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausgasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.