Pipettierroboter zur NGS Probenvorbereitung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Konzerneinkauf des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail:
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pipettierroboter zur NGS Probenvorbereitung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines Pipettierroboters Typ Biomek i7 Hybrid der Firma Beckman Coulter zur Automatisierung der Next Generation Sequencing (NGS)-Probenvorbereitung im Institut für Pathologie, Molekulardiagnostik
Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Pathologie, Molekulardiagnostik , Im Neuenheimer Feld 224, 69120 Heidelberg
Das zu beschaffende System Pipettierroboter (Als Liquid Handling System) muss für den Einsatz zur NGS Probenvorbereitung NGS folgende Mindestkriterien erfüllen:
Probenvorbereitung für folgende Kits:
Illumina TruSight Tumor 170 (TST170)/ Illumina Trusight Oncology 500 (TSO500)/ Archer FusionPlex Solid Tumor / Twist Human Exome 2.0 Plus Comprehensive Exome Spike-in / Illumina Stranded Total RNA Prep with Ribo-Zero Plus Panels / Der Pipettierroboter muss die gleichzeitige Vorbereitung von mindestens 48 TST170 RNA- und 48 TSO500 DNA-Proben in einem Lauf ermöglichen. Für die Archer FusionPlex Solid Tumor, Twist Human Exome 2.0 bzw. Illumina Stranded Total RNA Prep Proben-vorbereitung wird ein Durchsatz von 96 Proben pro Lauf angestrebt. Bis auf technisch notwendige Interventionen (z.B. über Nacht Hybridisierung oder externe Qualitätskontrolle) muss die Proben-vorbereitung ohne manuelle Intervention (z.B. Nachstellen von Pipettenspitzen) erfolgen. Die Probenanzahl pro Lauf muss vom Anwender frei wählbar (Mindestmenge: 8 Proben) und die Automationslösung muss es dem Anwender ermöglichen die Methode an den von Illumina / Archer / Twist definierten sicheren Start/Stop Punkten zu beenden oder zu beginnen.
Technische Ausstattung:
Ausreichend große Deckkapazität für den erforderlichen, Durchsatz, mindestens 35 Deckpositionen benötigt für Lagerung Spitzenboxen als auch Mikrotiterplatten und andere Labware. Soft- und Hardware müssen das Stapeln von Labware auch mit Deckel unterstützen.96-Kanal Pipettierkopf mit einem Arbeitsvolumen von mindesten 12000 µL mit selektiver Spitzenaufnahme (Reihen, Spalten oder einzelne Spitzen). Flexibler 8-Kanal Pipettierkopf mit einem Arbeitsvolumen von mindesten 1000 µL und kapazitiver Füllstandsmessung. Flüssigkeitsbasiertes System welches eine Dekontamination ermöglicht. Zwei um 360° rotierbare Greifarme welche den Zugriff auf sämtliche Deckpositionen ermöglichen/ Integrierter PCR Thermocycler für 96-Well Platten welcher vom Hersteller auf das 384er Format umgerüstet werden kann. Integrierter Barcode-Reader für das Lesen von Platten-Barcodes. Mindestens 3 aktive Heiz-und Kühlpositionen mit einem Temperaturbereich von 4°C bis 99°C. Schüttelposition mit aktiver Clampingfunktion für die Deepwellplates, u.a. für die Resuspendierung von Magnetic Beads.Aktive Waschstation für den 96-Kanal Pipettierkopf mit separatem Segment für jede Pipettenspitzen um Cross-Kontamination zu vermeiden.
Sicherheit und Zuverlässigkeit:
Eingehauster Pipettierroboter mit Möglichkeit Gerät mit einer HEPA Unterdruck- oder Überdruck Filtereinheit nachzurüsten . Optische Statusanzeige zur Erkennung von Fehlern oder Notwendigkeit manueller Intervention. Programmierung
Methoden auch mit geöffneter Fronttür - zum Schutz des Anwenders muss der Pipettierroboter die Methode automatisch pausieren, sobald manuell auf das Deck zugegriffen wird. Prüfung vor dem Start einer Methode automatisch auf korrekte Bestückung / Fehlerprotokoll in Form einer Videosequenz .
Zur Vermeidung von Cross-Kontaminationen müssen Pipettenspitzen in Boxen mit einem Kompartiment pro Spitze bereitgestellt werden, so dass sich die Spitzen nicht berühren. Es müssen sterile Filterspitzen verfügbar sein, die frei von DNAse, RNAse, humaner und muriner DNA, PCR-Inhibitoren, Endotoxinen und Spurenmetallen zertifiziert sind.
Software:
intuitive Bedienung, graphisches Interface, vorprogrammierte Standradbefehle Methodik. Validierung in Echtzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die europaweite Markterkundung hat ergeben, dass die unter Ziff. II.2.4 genannten Mindest-Systemanforderrungen des Anwenders in toto ausschließlich von der Biomek i7 Hybrid NGS Workstation der Firma Beckman Coulter erfüllt werden. Die Merkmale, die die Alleinstellung des Systems in der Eignung begründen, sind zusammengefasst:
Der Biomek i7 Hybrid bietet mit bis zu 45 Positionen für Tips, Reagenzien und Labware die notwendige sehr große Deckkapazität. Aufgrund der zwei um 360° rotierbaren Gripper Coulter ) ist ein Zugriff auf alle Deckpositionen realisierbar, was eine sehr effiziente Nutzung der des Systems ermöglicht. In Kombination mit dem integrierten PCR-Thermocycler können dadurch die drei NGS Probenvorbereitungsprotokolle bis auf technisch notwendige Interventionen (z.B. über Nacht Hybridisierung und Qualitätskontrollen) unterbrechungsfrei, also ohne manuellen Intervention, automatisiert werden.
Beckman Coulter hat in Kollaboration mit NEB, Illumina und anderen NGS Anbietern bereits eine große Anzahl von NGS Probenvorbereitungsprotokollen automatisiert. Die Anzahl von durch Beckman Coulter automatisierten (84) sowie von Illumina zertifizierten (24) Protokollen übersteigt die aller anderen Anbieter.
Daher ist die Vergabe des Auftrags an Beckmann Coulter vorgesehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Pipettierroboter zur NGS Probenvorbereitung
Postanschrift: Europaperk Fichtenhain B13
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.