Beschreibung: Das gegenständlichen Verfahren betrifft (Planungs-)Leistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher
Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“ im westlichen
Teilgebiet der Stadt Altena. Die zu betrachtende Gesamtstrecke der Verkehrsstraße
beträgt insgesamt etwa 500 m, die Breite beträgt im Durchschnitt etwa 2,20 m. Der
Grennigloher Weg dient den Anliegern als einzige Zufahrtsstraße, weswegen hiervon
Zuwegungen und Treppenanlagen zu den Grundstücken abgehen. Während des Hochwassers
2021 konnte der anliegende Grennigloher Bach das Wasser nicht fassen. Aufgrund dessen
ist das überschüssige Wasser über den Grennigloher Weg und den Privatgrundstücken
wild abgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die Straße (Grennigloher Weg), als auch
die zugehörigen Leitplanken, Umgrenzungen und Sicherungen (Hang, Einfassungen, Zaun)
beschädigt. Die Straße weist infolge Abplatzungen und Unterspülungen auf. Stark betroffene
Bereiche (z. B. Komplettabbruch der Straße) wurden im Sinne des Allgemeinwohls interimsmäßig
instandgesetzt (Legiobausteine zur Sicherung des Hangs und der Straße) oder anderweitig
gesichert (Absperrbänder). Ausspülungen bzw. Abplatzungen und weitere Beschädigungen
an den Stützwänden werden aufgrund der Bewegungen und Setzungen regelmäßig vom örtlichen
Baubetriebshof kontrolliert. Die Standsicherheit des Straßen- und Hangbereichs kann
aufgrund des Schadens nicht dauerhaft gewährleistet werden. In den Böschungsbereichen
fanden starke Ausspülungen und Unterspülungen statt, was zu Hangrutschungen und Geröllansammlung
führte. Auch diese Bereiche befinden sich in einem bedenklichen Zustand und müssen
gesichert werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden
Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie der Richtlinien
für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich
um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen
stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des
Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse
sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße
angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten
und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig
beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven
und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Machbarkeit
zur Verbreiterung der Straße ist nachvollziehbar in der Variantenuntersuchung darzustellen.
Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept
einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und
betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwassern und Starkregenereignissen entgegenzuwirken,
ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung
sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/
Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen führen. Während der Planungsphase
werden mindestens 3 Varianten zur realistischen Umsetzung des Straßenkörpers inklusive
Nebenanlagen erarbeitet und mit den Planungsbeteiligten frühzeitig abgestimmt (AG,
Behörden, Fachplanung, etc.). Ebenso sind die Eigentümer frühzeitig zu kontaktieren,
um etwaige Hinweise oder Auflagen betrachten und einarbeiten zu können. Sobald eine
Vorzugsvariante abgeleitet werden kann, sind die finalen Anpassungen und Abstimmungen
im engen Kontakt mit den fachlich Beteiligten durchzuführen, um eine zielorientierte
und konfliktarme Bauphase zu erzielen.