Beschreibung der Änderungen: Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: III.) Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Darstellung von insgesamt mindestens
7 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für
seit 2016 erbrachte Planungsleistungen, hierbei ist es notwendig, dass die Referenz
nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde bzw. noch erbracht wird. Dabei ist es erforderlich,
dass in den Referenz 2 bis 5 und 7, bereits mit der HOAI-LpH 8 begonnen wurde oder
diese abgeschlossen ist, in Referenz 6 gilt dies für die HOAI-LpH 5 entsprechend.
Dabei müssen mindestens die folgenden sieben Besonderheiten durch die Referenzen erbracht
werden (MINDESTKRITERIUM): Referenz 1 (Abbruch): Planung einer Abbruchmaßnahme mit
einem Umfang von mindestens 10.000 m3 BRI. Referenz 2 (Hochbau 1): Erbringung von
Objektplanungs- und TGA-Planungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb der
HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die fünf
erbrachten HOAI-LpH müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Referenz
3 (Hochbau 2): Erbringung von Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb
der HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die
fünf erbrachten HOAI-LpH müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten.
Voraussetzung ist dabei, dass die Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
im Sinne des GWB erbracht wurden. Referenz 4 (Verwaltungsgebäude): Erbringung von
Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb der HOAI-LpH 2 bis 8 für
ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die fünf erbrachten HOAI-LpH
müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Voraussetzung ist dabei,
dass die Planungsleistungen ein Büro- oder Verwaltungsgebäude betroffen haben. Referenz
5 (Nachhaltigkeit): Erbringung von Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH
innerhalb der HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 30.000.000, EUR brutto für die KG 300-600, die fünf erbrachten HOAI-LpH
müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Voraussetzung ist dabei,
dass die Planungen unter anerkannten Ansätzen aus Bewertungssystemen des DGNB oder
vergleichbarer Zertifizierungssysteme als Anforderungsrahmen erfolgten. Referenz 6
(Kernsanierung): Erbringung von Planungsleistung der Tragwerksplanung mindestens der
HOAI-LpH 2 bis 5 für die Sanierung einer bestehenden Tragwerkstruktur aus Stahlbeton
mit einer Fläche von mindestens 3.000m2 BGF. Referenz 7 (TGA Planung): Erbringung
von TGA-Planungsleistungen mindestens fünf HOAI- LpH innerhalb der HOAI-LpH 2 bis
8 in mindestens fünf verschiedenen Anlagengruppen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude
mit einer Fläche von mindestens 5.000m2 BGF, die fünf erbrachten HOAI-LpH müssen dabei
in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Zu den Referenzen sind dabei die folgenden
Angaben zu machen: -Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, -Zeitraum der erbrachten
Leistungen, -Kurze Beschreibung der Referenz unter Berücksichtigung der Darstellung
der geforderten Besonderheiten, -Umfang der erbrachten Planungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen),
-Anrechenbare Kosten des Bauvorhabens in EUR brutto für die KG 300-600, -Fläche des
geplanten Vorhabens in m2 BGF (Referenzen 2 bis 7) bzw. m3 BRI (Referenz 1), -Angabe
zu den geforderten Besonderheiten der Referenzen. HINWEIS: Fehlt eine der geforderten
Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet. 2. Angaben
der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach: — Gesamtzahl der Mitarbeiter
(je Geschäftsjahr), — Anzahl der Architekten und Ingenieure (je Geschäftsjahr); MINDESTKRITERIUM:
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
mindestens 40 Mitarbeiter pro Jahr betragen haben. 3. Namentliche Benennung des vorgesehenen
einheitlichen Ansprechpartners. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den geplanten
Projektleiter und dessen Stellvertreter namentlich zu benennen und deren einschlägige
Berufserfahrung in Jahren anzugeben. Dabei müssen diese mindestens die folgenden Anforderungen
erfüllen (MINDESTKRITERIUM): Geplanter Projektleiter (PL): Abgeschlossenes Studium
der Architektur, Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Abschluss
des Studiums. Geplanter stellvertretender Projektleiter (sPL): Abgeschlossenes Studium
der Architektur oder Bau Ingenieur, Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
nach dem Abschluss des Studiums. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet