Beschreibung der Änderungen: Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: III.) Technische
                                             und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Darstellung von insgesamt mindestens
                                             7 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für
                                             seit 2016 erbrachte Planungsleistungen, hierbei ist es notwendig, dass die Referenz
                                             nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde bzw. noch erbracht wird. Dabei ist es erforderlich,
                                             dass in den Referenz 2 bis 5 und 7, bereits mit der HOAI-LpH 8 begonnen wurde oder
                                             diese abgeschlossen ist, in Referenz 6 gilt dies für die HOAI-LpH 5 entsprechend.
                                             Dabei müssen mindestens die folgenden sieben Besonderheiten durch die Referenzen erbracht
                                             werden (MINDESTKRITERIUM): Referenz 1 (Abbruch): Planung einer Abbruchmaßnahme mit
                                             einem Umfang von mindestens 10.000 m3 BRI. Referenz 2 (Hochbau 1): Erbringung von
                                             Objektplanungs- und TGA-Planungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb der
                                             HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die fünf
                                             erbrachten HOAI-LpH müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Referenz
                                             3 (Hochbau 2): Erbringung von Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb
                                             der HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die
                                             fünf erbrachten HOAI-LpH müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten.
                                             Voraussetzung ist dabei, dass die Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
                                             im Sinne des GWB erbracht wurden. Referenz 4 (Verwaltungsgebäude): Erbringung von
                                             Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH innerhalb der HOAI-LpH 2 bis 8 für
                                             ein Hochbauvorhaben mit mindestens 5.000 m2 BGF-Fläche, die fünf erbrachten HOAI-LpH
                                             müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Voraussetzung ist dabei,
                                             dass die Planungsleistungen ein Büro- oder Verwaltungsgebäude betroffen haben. Referenz
                                             5 (Nachhaltigkeit): Erbringung von Objektplanungsleistungen mindestens fünf HOAI-LpH
                                             innerhalb der HOAI-LpH 2 bis 8 für ein Hochbauvorhaben mit anrechenbaren Kosten von
                                             mindestens 30.000.000, EUR brutto für die KG 300-600, die fünf erbrachten HOAI-LpH
                                             müssen dabei in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Voraussetzung ist dabei,
                                             dass die Planungen unter anerkannten Ansätzen aus Bewertungssystemen des DGNB oder
                                             vergleichbarer Zertifizierungssysteme als Anforderungsrahmen erfolgten. Referenz 6
                                             (Kernsanierung): Erbringung von Planungsleistung der Tragwerksplanung mindestens der
                                             HOAI-LpH 2 bis 5 für die Sanierung einer bestehenden Tragwerkstruktur aus Stahlbeton
                                             mit einer Fläche von mindestens 3.000m2 BGF. Referenz 7 (TGA Planung): Erbringung
                                             von TGA-Planungsleistungen mindestens fünf HOAI- LpH innerhalb der HOAI-LpH 2 bis
                                             8 in mindestens fünf verschiedenen Anlagengruppen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude
                                             mit einer Fläche von mindestens 5.000m2 BGF, die fünf erbrachten HOAI-LpH müssen dabei
                                             in jedem Fall die LpH 3, 5 und 8 enthalten. Zu den Referenzen sind dabei die folgenden
                                             Angaben zu machen: -Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines
                                             Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, -Zeitraum der erbrachten
                                             Leistungen, -Kurze Beschreibung der Referenz unter Berücksichtigung der Darstellung
                                             der geforderten Besonderheiten, -Umfang der erbrachten Planungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen),
                                             -Anrechenbare Kosten des Bauvorhabens in EUR brutto für die KG 300-600, -Fläche des
                                             geplanten Vorhabens in m2 BGF (Referenzen 2 bis 7) bzw. m3 BRI (Referenz 1), -Angabe
                                             zu den geforderten Besonderheiten der Referenzen. HINWEIS: Fehlt eine der geforderten
                                             Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet. 2. Angaben
                                             der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten drei
                                             abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach: — Gesamtzahl der Mitarbeiter
                                             (je Geschäftsjahr), — Anzahl der Architekten und Ingenieure (je Geschäftsjahr); MINDESTKRITERIUM:
                                             Die Gesamtzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
                                             mindestens 40 Mitarbeiter pro Jahr betragen haben. 3. Namentliche Benennung des vorgesehenen
                                             einheitlichen Ansprechpartners. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den geplanten
                                             Projektleiter und dessen Stellvertreter namentlich zu benennen und deren einschlägige
                                             Berufserfahrung in Jahren anzugeben. Dabei müssen diese mindestens die folgenden Anforderungen
                                             erfüllen (MINDESTKRITERIUM): Geplanter Projektleiter (PL): Abgeschlossenes Studium
                                             der Architektur, Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Abschluss
                                             des Studiums. Geplanter stellvertretender Projektleiter (sPL): Abgeschlossenes Studium
                                             der Architektur oder Bau Ingenieur, Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
                                             nach dem Abschluss des Studiums. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet