HA 82 Tropenklinik Dedalus
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Lechler-Straße
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tropenklinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 82 Tropenklinik Dedalus
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen KIS Lösung. Bei der Erweiterung handelt es sich um folgenden Umfang:
- Workflow zum bundeseinheitlichen Medikamentenplan
- Dokumentationsworkflow Arzneimittel
- 36 Monate Wartungs- und Supportvergütung
Sitz der Kliniken der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung ihrer bereits im Einsatz befindlichen KIS-Software ORBIS der Dedalus HealthCare GmbH, Konrad-Zuse-Platz 1-3, 53227 Bonn.
Die Erweiterung umfasst diverse klinische Dokumentationsworkflows, sowie die Ein- und Anbindung der bundeseinheitlichen Medikationspläne zu einer möglichst umfassenden digitalen klinischen Dokumentation im Rahmen einer Erweiterung der bestehenden ORBIS Infrastruktur.
AddOn Medikationsplanverarbeitung
AddOn Upgrade Medikationsplan eGK / CRID
Code Reader, Interpreter and Dispatcher
Ankommend: PDF Dokumente (MDM-IN)
ORBIS Medication Entlassformulare (AddOn)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es besteht ein Kernsystem, dass mit den neuen Funktionen kompatibel ist und erweitert wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Lösung (Orbis-software) um das Modul Cockpit. Die AddOn Module stellen eine Erweiterung der vorhandenen KIS – Lösung dar und können ohne erhebliche Nachteile von keinem weiteren Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Das Modul ist integraler Bestandteil der bereits vorhandenen KIS – Lösung und kann somit nur im Rahmen einer Softwareerweiterung realisiert werden. Alleinstellungsmerkmal der Lösung ist die Erweiterung der Module des bereits vorhandenen KIS-Systems. Der Einsatz einer Drittsoftware ist aufgrund der Tiefenintegration nicht möglich. Darüber hinaus sichert der Einsatz eines einheitlichen Systems die Datensicherheit, da 2 Systeme doppelte Sicherheitsaufwand bedeuten und die Schnittstellen sicherheitsrelevante Risiken darstellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2282668000
Fax: +49 2282668001
Internet-Adresse: www.dedalus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de