Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Generalplaner für neuen Busbetriesbhof

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
Beschreibung: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof in Bochum. Der neue Standort soll ausschließlich für Kraftomnibusse mit erneuerbaren Antriebsenergien entstehen. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen, nämlich den Stufen I (Lph. 1 bis Lph. 4 gem. HOAI), der Stufe II (Lph. 5 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den ersten Bauabschnitt und Stufe III (Lph. 4 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den zweiten Bauabschnitt. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Falle der Vereinbarung von Leistungsstufen zunächst mit Zuschlag nur die Leistungen der Stufe I. Sie beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) bis Genehmigungsplanung (Lph. 4). Im Rahmen der einzelnen Leistungsstufen hat der Auftragnehmer alle jeweils zugeordneten Leistungen der einzelnen Planungsdisziplinen zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe II) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Stufe II zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe I und Vorliegen des Bebauungsplans übertragen werden. Die Beauftragung von Leistungsstufen kann, soweit projektspezifisch erforderlich, auch teilweise, ggf. auch in mehreren Teilen erfolgen. Die Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen der Stufe II und Stufe III besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe III innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe III) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wird der Auf-tragnehmer nicht mit weiteren Stufen beauftragt, so stehen ihm für diese Leistungsteile weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, ist der Auftragnehmer zu deren Erbringung zu den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der noch nicht abgerufenen Leistungsstufen ab dem Leistungsabruf des Auftraggebers zu erbringen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Leistungen einer weiteren Stufe nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten beauftragt, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass die Leistungen der vorangehenden Stufe vollständig fertig gestellt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot für den Abruf der weiteren Leistungsstufe zu widerrufen. Der Widerruf kann nur erfolgen, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen aufgefordert hat, die Anschlussbeauftragung auszusprechen und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle dieses Widerrufs werden dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen der vorangegangenen beauftragten Stufen vergütet, weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht. In der bloßen Annahme von einzelnen Leistungen aus einer noch nicht beauftragten Stufe liegt keine Anschlussbeauftragung des Auftragnehmers mit einer oder mehreren Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars herleiten.
Kennung des Verfahrens: 7ef90133-ca7e-4d97-b32e-6ea4c6a8f87a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt(DEA51)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Teilnahmewettbewerb unterteilt sich in 2 Phasen. Phase 1: Feststellung der wirtschaftlichen/finanziellen/technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe Phase 2: Stellung einer Planungsaufgabe, die den Entwurf eines Busbetriebshofes umfasst. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Bewerber, die beide Phasen erfolgreich bestehen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierbei gilt zu beachten, dass nur die 5 Bieter mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit werden die nachfolgenden Plätze nicht belegt. Bei Punktgleichheit, die zu einem Gleichstand von Bietern führt, kommen alle Bieter weiter, die die gleiche Anzahl an Punkte erreicht haben, sofern die sie mit ihrer Punktzahl noch zu denjenigen Bietern gehören, die auf einen der 5 Plätze fallen würden, wenn es keine Punktgleichheit gäbe. Aus Anlage C9 - "Szenarien für Vertragskündigungen" in den Ausschreibungsunterlagen, in der mögliche Kriterien aufgelistet wurden, die zu einem Abbruch des Projekts führen können: -Einstufung des Baumbestands als schützenswert: Bei einer Einstufung des vorhandenen Baumbestands als Wald oder waldähnlichen Strukturen von Wald&Holz NRW sowie bei einer Einstufung des Baumbestandes seitens der Stadt Bochum oder anderen öffentlichen Institutionen als erhaltenswerten bzw. zu schützenden Baumbestand, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Baum-Ausgleichsfläche vorhanden: Die Bäume auf dem Grundstück dürfen nur unter der Auflage gerodet werden, dass Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Falls keine adäquaten Ausgleichflächen gefunden werden bzw. zur Verfügung stehen, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen im Bebauungsplan: Bei Anforderungen oder Auflagen aus dem Bebauungsplan welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit wirtschaftlich oder tatsächlich ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu kleine Restgrundstücksgröße: Bei einer Herstellung einer Böschung auf der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze sowie eines Schutzstreifens an der östlichen Grundstückgrenze generiert dies eine kleinere nutzbare / bebaubare Fläche. Der Bereich des Schutzstreifens auf dem BWB-Grundstück beträgt ca. 4.400 m². Bei einer zu kleinen bebaubaren Fläche führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Einigung beim Pachtvertag: wenn keine Einigung über den Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und BOGESTRA erzielt werden, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen aus Gutachten: Bei Anforderungen oder Auflagen aus den benötigten Gutachten (z.B. Verkehrsgutachten) welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die wirtschaftliche oder tatsächliche Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Fördermittelzusage: Falls es zu keiner Fördermittelzusage für den Bau des Innovationsstandortes von Bund und oder Land kommt, führt dies zu einem Projektabbruch. -zu hohe Baukosten: falls es bei der Kostenschätzung in der LP3 der HOAI zu einer Kostenschätzung kommt, welche über dem genehmigten Budget der Projektgeberseite liegt, führt dies zu einem Projektabbruch.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe Vordrucke in unseren Ausschreibungsunterlagen: -Vordruck Ausschlussgründe gem. §§ 142, 123 GWB -Vordruck Ausschlussgründe gem. §§ 142, 124 GWB -Vordruck Ausschlussgründe gem. § 19 MiLoG -Vordruck 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof
Beschreibung: Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof
Interne Kennung: 2024/07Mü
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt(DEA51)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Nachweis über Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 10 Mio € (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 20.000.000 EUR für Personen- /Sachschäden je Versicherungsjahr
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Beschreibung von 2 Referenzprojekten
Beschreibung: Darstellung von mindestens zwei Planungsaufgaben bzw. Bauaufgaben, die geplant und durchgeführt worden sind. Diese müssen je alle Leistungsphasen der HOAI (LP 0 bis 8, ausgenommen LP9) beinhalten. Dies kann sich auf mehrere Planungs-/Bauaufgaben im Rahmen der hier aufgeführten Beispiele verteilen. Zeitrahmen: Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein. Der Beginn der LP0 darf nicht vor dem 01.01.2013 liegen. Die Fertigstellung der LP 8 darf nicht nach dem 31.12.2023 liegen. Volumen / Größe: Die durchgeführten Planungs- / Bauaufgaben müssen ein Volumen von mind. einem der nachfolgend genannten Kriterien aufweisen: - 5.000.000,00 € Baukosten - 50.000,00 m² Grundstücksfläche - 60.000,00 m³ Bruttorauminhalt der geplanten Gebäude - 20.000,00 m³ Bruttogeschossfläche Funktion: Die durchgeführten Planungs- / Bauaufgaben müssen mindestens fünf der folgen-den Funktionen (a.-g.) bzw. Nutzungen beinhalteten. a. Fahrzeugwerkstatt b. Parken / Abstellen c. Lager / Lagertechnik / Transport / Anlieferung d. Ausbildung / Schulung / Bildung e. Büro und Verwaltung f. Erneuerbare Energien g. Alternative Antriebe / Elektromobilität / Ladeinfrastruktur / Wasserstoff Seite 8 Als Beispiele für diese Nutzungen können genannt werden: - Bus- oder Straßenbahnwerkstatt - Bus- oder Straßenbahnbetriebshof - Eisenbahnwerkstatt - Tankstellen mit Waschanlagen - Rastanlagen - Parkbauten / Garagen - Bus- / Straßenbahn- / PKW-Werkstatt - Feuerwachen - Polizeistationen - Betriebshöfe oder Werkstätten für öffentliche Grundversorgung wie Ab-fallentsorgung oder Abfallverwertungshöfe, Straßenreinigung, etc. - Schul- oder Verwaltungsgebäude - Technikgebäude Die Durchführung der Planungs- / Bauaufgaben muss als Generalplaner erfolgt sein. Dabei muss der Generalplaner sämtliche oder zumindest die wesentlichen Fachplanerleistungen selber ausgeführt oder beauftragt und koordiniert haben. Da-bei muss er Punkt a. und b. und mind. drei der folgenden Leistungen (c. - x.) selber erbracht haben. Weitere zehn Leistungen muss er bereits koordiniert haben. a. Generalplanung b. Gebäudeplanung / Architektur und Innenraumplanung gemäß Abschnitt 1, Teil 3, HOAI c. Freianlagenplanung gemäß Abschnitt 2, Teil 3, HOAI d. Planung von Ingenieurbauwerke gemäß Abschnitt 3, Teil 3, HOAI e. Verkehrsanlagenplanung gemäß Abschnitt 4, Teil 3, HOAI f. Tragwerksplanung gemäß Abschnitt 1, Teil 4, HOAI g. Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Abschnitt 2, Teil 4, HOAI dazu weiter unter h.-o. gemäß DIN 276 weiter vertieft aufgeführt h. Planung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gemäß DIN 276 i. Planung Wärmeversorgungsanlagen gemäß DIN 276 j. Planung Lufttechnische Anlagen gemäß DIN 276 k. Planung Starkstromanlagen gemäß DIN 276 l. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen gemäß DIN 276 m. Förderanlagen gemäß DIN 276 n. Nutzungsspezifische Anlagen und Verfahrenstechnische Anlagen gemäß DIN 276 o. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 276 p. Planung Intrusionsschutz und Schließsystem q. Planung Ladeinfrastruktur für Elektrobusse / Wasserstoff / alternative Ener-gien r. Planung Schall- und Wärmeschutz gemäß AHO Heft 23 s. Vermessungsleistungen gemäß AHO Heft 31 t. Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17 u. Explosionsschutzplanung gemäß ATEX-Betriebsrichtlinie v. Planung Barrierefreiheit gemäß AHO Heft 40 w. Sige-Koordination gemäß AHO Heft 15 x. Planung Baustellenlogistik gemäß AHO Heft 25 Hinweise: Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer zugeordnet werden können, dass sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bewerber zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zum zweiten Teil des Teilnahmewettbewerbs und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Referenzen mit den o.g. Anforderungen sind zwingend vom Unternehmen zu erbringen (Mindeststandard).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Kriterien für Phase 2 des Teilnahmewettbewerbes: Lösung einer Planungsaufgabe, die den Entwurf eines Busbetriebshofes umfasst.
Beschreibung: Die Planungsaufgabe für die zweite Phase des Teilnahmewettberwerbes umfasst den Entwurf eines Busbetriebshofes. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Wichtig dabei ist die sinnvolle räumliche Anordnung der Gebäudekörper unter Berücksichtigung von Betriebsabläufen und Wegebeziehungen der einzelnen Nutzungen und Nutzergruppen zueinander. Es sind zwei wesentliche Nutzergruppen vorhanden. Zum einen der Fahrdienst, welcher das Fahrpersonal stellt. Zum anderen die Werkstatt inkl. Lager, welche das Werkstattpersonal stellt. Die spätere Bauausführung soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Für die Entwurfsaufgabe sind alle geplanten Nutzungen beider Bauabschnitte (BA) zu berücksichtigen. Das Plangrundstück befindet sich an der Essener Straße in Bochum, zwischen der A448 und dem Thyssen-Gelände, gegenüber ist der BOGESTRA-Straßenbahnbetriebshof angesiedelt. Auf dem Planungsgrundstück sollen nachfolgend genannte Gebäude / Nutzungen untergebracht werden. Die Gebäude / Nutzungen sind als Block mit entsprechenden Maßen, m²-Angaben oder anderen Spezifikationen vorgegeben. Die Gebäude / Nutzungen können auch sinnvoll zusammengelegt und auf mehrere Geschosse aufgeteilt werden. Dabei ist eine maximale Geschossigkeit von vier Geschossen möglich. Falls Nutzungen / Gebäude bzw. Teile von Nutzungen / Gebäuden nicht oder nicht vollständig auf dem Planungsgrundstück untergebracht werden können, ist eher ein gleichmäßiges prozentuales Reduzieren von Teilflächen aller Nutzungen / Gebäude anzustreben als das außer Acht lassen einer gesamten Nutzung / eines gesamten Gebäudes. Folgende Gebäude / Nutzungen sollen untergebracht werden: a. Werkstatt (BA 1+2) b. Lager: 1700 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) c. Technikgebäudefläche (BA 1) d. Revisionshalle (BA 1) e. Waschhalle (BA 1) f. Fahrdienstgebäude 1085 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) g. Kantine 1000 m² (BA 1) h. 5 Havarieplätze (BA 1, im Außenbereich, gemäß VDV Schrift 825) i. Ausbildungswerkstatt 3780 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) j. Entsorgungsstation (BA 1, im Außenbereich) k. Fläche zur Wasserstoffbetankung und Bevorratung H2 Ready Fläche (BA 2, im Außenbereich) l. Stauraum für 24 Busse, kann integriert werden in ein Carport (als Doppelnutzung) m. Carports für ca. 250 Busse - davon mind. 2/3 Gelenkbusse und 1/3 Solobusse - nach Möglichkeit 25 Busse in Einzelaufstellung und ca. 225 Busse in Blockaufstellung - max. Blockgröße 24 Gelenkbusse als ein Carport - zwischen den Carports ist entweder eine Brandwand oder ein Abstand von mind. 7,60m vorzusehen - ca. 150 Busse sollen im ersten Bauabschnitt geplant werden, weitere 100 Busse im zweiten Bauabschnitt n. Fläche für Kompaktstationen und Ladestationen 100 m² pro Carport (BA 1, im Außenbereich, kann auf einem Carport aufgestellt werden) o. Die Bewegungs- und Verkehrsflächen vor unter hinter Gebäuden und Carports zum Ein- und Ausfahren muss mind. 21,00 m in der Tiefe mal die jeweilige Gebäudebreite betragen. p. 2 Unterwerke (BA 1, im Außenbereich, möglichst weit entfernt voneinander) q. 2 Löschwassertanks (BA 1) r. 100 PKW Stellplätze (BA 1) s. 20% der Grundstücksfläche als Grünfläche t. Zweiradabstellanlage: 250m² (BA 1) u. Zufahrt(en) für Busse zum Grundstück (BA 1) Die Wegebeziehungen und Betriebsabläufe sollen so kurz wie möglich gehalten werden, um unnötige Fußwege sowie Fahrten zu vermeiden. Für die Betriebsabläufe sind folgende Vorgaben zu beachten:  Busszenarien: 1. Bus kommt rein > Stauraum > Revision > Werkstatt > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 2. Bus kommt rein > Stauraum > Revision > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 3. Bus kommt rein > Werkstatt (defekter Bus) > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 4. Bus kommt rein > Havarieplatz (defekter Bus) > Werkstatt > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 5. Bus kommt rein > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) Fußgängerszenarien: 6. Straßenbahnhaltestelle (Engelsburger Straße) > (Fußgänger-) Eingang > Fahrdienstgebäude > weit entferntester Abstellplatz 7. Werkstatt > weit entferntester Anstellplatz 8. Fahrdienstgebäude > weit entferntester Anstellplatz Für die einzelnen oben genannten Busszenarien ist die zurückgelegte Strecke zwischen Ankunft am Betriebshof (Zufahrt Grundstücksgrenze) und jeweiligem Endpunkt des Szenarios in ganzen Metern (bis “,49” wird abgerundet, ab “,50” wird aufgerundet) anzugeben. Dabei dient grundsätzlich die Busachse als Bemessungsgrundlage. Bei den Fußgängerszenarien ist bei Nr. 6 der Startpunkt das Haltestellenzeichen, bei den Szenarien 7. und 8. der Mittelpunkt des jeweiligen Gebäudes. Der Entwurf soll die täglichen Arbeitsabläufe und -strukturen innerhalb der einzelnen Nutzergruppen sowie nutzergruppenübergreifend so effizient wie möglich aufgreifen und darstellen. Dabei sollen Wegebeziehungen berücksichtigt und doppelte Wege vermieden werden. Es sollen Synergieeffekte und daraus sich ergebende Einsparpotentiale berücksichtigt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 40 % Gewichtung
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: 60% Gewichtung Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E74127631,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E74127631
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es sind keine Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten zu erbringen. Für den Fall der Vorleistung des Auftraggebers behält er sich vor, vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft zu verlangen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-01+01:0010:15:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Falle von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogene Unterlagen die betreffenden Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden angemessenen Frist auffordern, diese nachzureichen oder zu vervollständigen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003319
Postanschrift: Universitätsstr. 58
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt(DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: 02343032202
Internetadresse: https://www.bogestra.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: Vergabekammer Westfalen
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514113514
Fax: +492514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4b3c5c5a-a77e-4bfa-97b4-2a659dd72426-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung des Eignungskriteriums, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestumsatz) siehe Punkt. 5.1.9
10.1 Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Vorher galt: Eignungskriterium, siehe Punkt. 5.1.9 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Nachweis über Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 10 Mio € (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Jetzt gilt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für Phase 1 des Teilnahmewettbewerbes: Nachweis über Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 5 Mio € (bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Änderung der Auftragsunterlagen am: 2024-01-19+01:00
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 597fd734-b0d6-4324-a944-bf0edd33b883- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0013:02:20.631+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00041328-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-22Z

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