Beschreibung: 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgender Nachweis durch den Bewerber
zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats
(9001/2015 oder gleichwertig) 2. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r
Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers
durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen
Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001/2015 oder gleichwertig)
oder wenn kein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist und die
geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle
Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen
/ Tätigkeiten wie - Reinigen - Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren,
phosphatieren, etc.) - Sandstrahlen - Verpacken - Konservieren - Speditionsleistungen
/ Transportleistungen - Sattlerarbeiten (Planen) durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende
Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen
bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit
im Rahmen des Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die
Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet
über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die
Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina
der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz-
und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. - Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte
Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung
muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein
(z.B. Prüfplakette). - Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur
Verfügung stehen. - Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation
verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet
werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen
natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden können). - Die für eine
ordnungsgemäße Tätigkeit notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken, Konservierungsschichten,
Verpackungsmaterial, etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess
beteiligten Personen zur Verfügung stehen. - Alle gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten
und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden. - Die Wareneingangsprüfung
hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen. - Die verwendeten Materialien müssen
einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material?
Ist die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung der demontierten
Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses sichergestellt werden. - Bei der Lagerung
von Ersatzteilen, Baugruppen und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass
diese(s) vor Umwelteinflüssen geschützt wird. - Schlecht- / Schadteile, die innerhalb
des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen,
sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist. - Rücklieferpflichtiges Material muss
entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.
- Der Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss ersichtlich sein.
- Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar
gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den
kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Tätigkeit
zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden
Prozessschritte durchgeführt haben, muss möglich sein. - Die vorgenannte Dokumentation
ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung
zu stellen (Einsichtnahme). - Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom
beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte
Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des Unternehmens
aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche
Verbesserung). - Der Unterauftragnehmer und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw
ZtQ das Zutrittsrecht zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich
vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden die uneingeschränkte Möglichkeit zur Verifizierung
der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den vertraglichen Anforderungen zu geben die
für die Beurteilung, Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe
des Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die amtliche Qualitätssicherung
gemäß den vertraglichen Anforderungen durchgeführt werden kann die zur Bestätigung
der Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen Unterauftragnehmerunterlagen
auf Verlangen zur Verfügung zu stellen Ausfertigungen der erforderlichen Dokumente
einschließlich der auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung
zu stellen.