Beschreibung: Die Stadtwerke Düsseldorf AG (nachfolgend auch "AG" oder "Auftraggeber" genannt) planen
die Errichtung und den Betrieb mehrerer Großwärmepumpen zur Erzeugung von Fernwärme
im Kraftwerk Lausward in Düsseldorf. Es ist geplant, am Standort verfügbares Rheinwasser
als Wärmequelle zu verwenden. Hierbei müssen Großwärmepumpen mit einer Gesamtleistung
von ca. 120 MWth im Bestand von Block B und Block C im Kraftwerk Lausward aufgestellt
werden. Hierzu liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor. Der Umfang der Planungsleistungen
wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zur
Durchführung des Projektvorhabens notwendig sind, insbesondere die Überprüfung der
Studie, die Vor- und Entwurfsplanung, die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln,
die Genehmigungsplanung, die Kostenermittlung, die Ausschreibungsplanung, die Vergabeunterstützung,
die Ausführungsplanung, die Schnittstellenkoordination, die Qualitätssicherung, die
Dokumentation, die Bauleitung, die Bauüberwachung, die Inbetriebsetzungskoordination,
Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte- und Gewährleistungsabwicklung.
Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen der AwSV und der Störfallverordnung
für Eignungsfeststellungen durch die Behörden genügen. Für die Bauteildetailplanung
mit Ausführungsplanung ist, unabhängig von dieser Ausschreibung, eine separate spätere
Vergabe vorgesehen. Der AG wird einen Förderantrag für das Modul 1 (Förderung Planungsleistungen
und Erstellung eines Transformationsplans) und Modul 2 (Systemische Förderung eines
Wärmenetzes (Investitionsförderung) nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) stellen. Für den Förderantrag für die Ausführungsphase (Modul 2) muss der bewilligte
Transformationsplan als Basis vorliegen. Es kann daher zu Bearbeitungspausen von ein
paar Monaten zwischen den Planungsschritten kommen; dies ist vom Auftragnehmer zu
berücksichtigen. Bei dem Vorhaben erfolgt voraussichtlich eine stufenweise Beauftragung
der Planungsleistungen. Stufe 1 soll die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung beinhalten.
Stufe 2 soll die Ausschreibungsplanung und Vergabeunterstützung; Stufe 3 die Ausführungsplanung,
Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation, Bauleitung, Bauüberwachung,
Inbetriebsetzungskoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte-
und Gewährleistungsabwicklung beinhalten. Die Stufen werden nur beauftragt, wenn ein
bestandskräftiger BEW-Zuwendungsbescheid für die beantragte Zuwendung vorliegt. Für
den Fall, dass noch kein bestandskräftiger BEW-Zuwendungsbescheid vorliegt, erfolgt
die Beauftragung der betroffenen Stufe nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung der
beantragten Zuwendung. Die Beauftragung der Stufen erfolgt außerdem nur dann, wenn
die zuständigen Gremien des AG dieser zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Bewilligung/Gremienzustimmung
keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend
machen. Die neuen Anlagen sollen voraussichtlich in Q3 2028 den kommerziellen Betrieb
aufnehmen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Kraftwerksstandort,
und somit auch die Planung und Errichtung der Großwärmepumpen, nach KRITIS einzustufen
ist.