Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sansenhecken 1
Ort: Buchen
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74722
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Peter Fiebelkorn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awn-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreis
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreis
Übernahme und Verwertung (Kompostierung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Neckar‐Odenwald‐Kreis
Übernahme und Verwertung (Kompostierung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises im Umfang von ca. 2.500 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.04.2029.
Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Neckar‐Odenwald‐Kreis
Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises im Umfang von ca. 2.500 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.04.2029.
Übernahme und Verwertung (offener Verwertungsweg) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Neckar‐Odenwald‐Kreis
Übernahme und Verwertung (offener Verwertungsweg) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises im Umfang von ca. 2.500 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.04.2029.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung (Kompostierung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Ort: Osterburken
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74706
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung (Vergärung) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Ort: Bad Rappenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74906
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung (offener Verwertungsweg) von Bioabfall aus dem Neckar-Odenwald-Kreises
Ort: Osterburken
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74706
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.