Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 147-470648
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05112-03014-47
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Koch
E-Mail:
Telefon: +49 2034175-74210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat im Wege des vorliegenden
Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur
Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Die Speicheltests zur Drogenerkennung
sollen den Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Drogenerkennung dienen. Neben den
Speicheltests zur Drogenerkennung müssen auch auf diese bezogene technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der
Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg. Weitere Erfüllungsorte sind die Standorte der Polizeibehörden des Landes NRW.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung am 12.08.2024 in Kraft.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des
EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im
Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben.
Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass pro Vertragsjahr ein Bedarf von
ca. 68.000 Speicheltests zur Drogenerkennung besteht.
Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 326.400 Speicheltests zur Drogenerkennung beziffert.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem
Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber,
oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit zwei technische Einweisungen für
Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lilienthalstraße 7
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Telefon: +49 203417574200