Zusätzliche Informationen: Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal
der Deutschen Bahn AG bewerben. --- Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen
Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages. Die Bewerber reichen bitte die in dieser
Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein: — der Teilnahmeantrag besteht
aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt, — alle
geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften
(z.B. Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage
6.pdf), — alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, — nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt, — darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht, — ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert, — Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig
zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse
eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist. --- Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO
sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten
über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. --- Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen
Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Die
Submission ist nicht öffentlich. --- Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. --- Wir weisen darauf
hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet
und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. --- Rechtsbehelf Auftragsbekanntmachung:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.