Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der IT-Beratung, Qualitätssicherung
und Unterstützung bei der Projektsteuerung für das Gesamtprojekt LOGINEO NRW. Das
MSB realisiert das Projekt LOGINEO NRW, eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform,
mit der die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt
werden soll. Durch eine speziell entwickelte Software-Lösung auf Basis von Open Source-Komponenten
soll den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern eine webbasierte Umgebung zur
Verfügung gestellt werden, die nach einer einmaligen Anmeldung Zugriff auf mehrere
Anwendungen bietet. Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte
Schulwesen wahr, wozu rund 5.500 Schulen, circa 200.000 Lehrkräfte und 2,5 Millionen
Schüle-rinnen und Schüler gehören. Ein wesentliches Aufgabenfeld des MSB ist die Sicherung
und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international
konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen. . LOGINEO NRW besteht im Kern aus
drei großen Komponenten: Dem Hauptsystem, dem LOGINEO NRW Lernmanagementsystem (LMS
- Moodle) sowie dem LOGINEO NRW Messenger und dem hierin integrierten Videokonferenztool
Jitsi. Diese drei Komponenten werden derzeit von drei unterschiedlichen Dienstleistern
betrieben, die für die Leistungserbringung z. T. auch Nachunternehmer einsetzen. Die
Vielzahl unterschiedlicher Dienstleister führt zu einem hohen Abstimmungsbedarf im
Bereich des Betriebs LOGINEO NRW. Dieser beeinträchtigt maßgeblich die Servicequalität,
den Nutzersupport und die Geschwindigkeit der Weiterentwicklung. Der derzeitige Übergangsbetrieb
soll in einen hochautomatisierten und standardisierten Betrieb nach ITIL Best Practice
Maßstäben überführt werden. . Vor diesem Hintergrund werden die im Projekt LOGINEO
NRW notwendigen IT-Leistungen neu organisiert und in verschiedenen europaweiten Verfahren
vergeben. Das MSB hat ein europaweites Vergabeverfahren über Leistungen des IT-Projektmanagement
durchgeführt und hiermit ein Unternehmen beauftragt (EU-Bekanntmachung vom 25.11.2020,
Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 230-567567). Dieses Unternehmen ist mit der laufenden
Abwicklung des Projekts befasst, es steuert die im Projekt LOGINEO NRW tätigen Auftrag-nehmer
und nimmt die technische Projektleitung wahr. Ein weiteres europaweites Vergabeverfahren
über Leistungen des 1st Level Support wurde ebenfalls mit der Beauftragung eines Unternehmens
abgeschlossen (EU-Bekanntmachung vom 12.01.2022, Bekanntmachungs-Nr.: 2022/S 008-016007).
Darüber hinaus wurde ein Vergabeverfahren über den Betrieb von LOGINEO NRW eingeleitet
(EU-Bekanntmachung vom 22.12.2021, Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 248-656832). Ein weiteres
Vergabeverfahren betrifft die Weiterentwicklung von LOGINEO NRW (EU-Bekanntmachung
vom 29.04.2022, Bekanntmachungs-Nr.: 2022/S 084-225875) . . Der Auftrag umfasst die
Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologie sowie die Qualitätssicherung
und Unterstützung des MSB bei der Steuerung des Gesamtprojekts. Wesentliche Leis-tungsbestandteile
sind die technische Beratung zur Weiterentwicklung von LOGINEO NRW, die technische
Unterstützung bei den ausstehenden europaweiten Vergabeverfahren sowie bei strategischen
Entscheidungen zum Gesamtprojekt, die Prüfung und Abnahmeunterstützung von Leistungsergebnissen,
die Wahrneh-mung einer übergeordneten Qualitätssicherung, das fortwährende Monitoring
des Projekts, insbesondere der Qualität der Leistungserbringung durch die für das
MSB tätigen Auftragnehmer, der Mängelverfolgung, die Terminkontrolle und die Rechnungsprüfung.
Das MSB als Auftraggeber ist jeweils entsprechend einzubeziehen. Derzeit werden die
Leistungen auf Grundlage eines Interims-Auftrages erbracht, welcher durch die mit
dieser Bekanntmachung eingeleitete europaweite Ausschreibung abgelöst werden soll.
. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag
drei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Das voraussichtliche Abnahme-Volumen
beträgt nach einer Rampup-Phase ca. drei Vollzeitstellen. Eine Obergrenze für die
Abnahme kann nicht vorgesehen werden. Die drei FTE bilden lediglich einen Orientierungsrahmen.
Vorgesehen ist, die IT-Beratungsleistungen mit einem flexiblen Stundenkon-tingent
abzufragen. Es gilt eine Zuschlagslimitierung, das heißt, der Auftragnehmer der IT-Beratung
und Qualitätssicherung kann nicht zugleich Auftragnehmer der weiteren Beschaffungen
(s.o.) werden. . Die Ausübung der Verlängerungsoptionen steht unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. . Auf die unter dem Abschnitt zu findenden
Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.