Deutschland - Videokonferenzeinrichtungen - Netz- und Kommunikationsinfrastruktur: Videokommunikationssysteme

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: gkv informatik
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Netz- und Kommunikationsinfrastruktur: Videokommunikationssysteme
Beschreibung: Die gkv informatik ist der IT-Dienstleister der AOKs Nordost, NordWest, Rheinland/Hamburg sowie der BARMER und der HEK. Sie erbringt alle erforderlichen Leistungen des operativen IT-Betriebes für ihre Gesellschafter. Die gkv informatik als Auftraggeberin beabsichtigt die Durchführung einer herstellerneutralen Ausschreibung von plattformunabhängigen Videokommunikationssystemen und Medientechnik (nachfolgend "ViKo-Systeme" genannt) unter der Zielsetzung der Kosten-, Organisations-, Betriebs- und Technologieoptimierung für sich selbst und für - sich selbst, die gkv informatik (Standorte in Kiel, Neubrandenburg, Rostock, Schwäbisch Gmünd, Schwerin, Teltow und Wuppertal) und ihre nachfolgenden Gesellschafter - AOK Nordost (Standorte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) - AOK NordWest (Standorte in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe (NRW) - AOK Rheinland/Hamburg (Standorte in NRW und Hamburg).
Kennung des Verfahrens: e0bc83aa-a628-40dd-be53-bf13e5cdb2c8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 32232000Videokonferenzeinrichtungen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt(DEA1A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPH6X8
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Netz- und Kommunikationsinfrastruktur: Videokommunikationssysteme
Beschreibung: Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind: - Bereitstellung einheitlich bedienbarer ViKo-Systeme, sowie Betrieb für die Gesellschafter der Auftraggeberin wie folgt: * AOK NordWest: ca. 45 ViKo-Systeme * AOK Nordost: ca. 100 ViKo-Systeme * AOK Rheinland/Hamburg: ca. 100 ViKo-Systeme * gkv informatik: ca. 35 ViKo-Systeme - Auszug des vorgesehenen Umfangs: * Displays ohne Touch-Funktion mit einem Spektrum zwischen 43 Zoll (109 cm) und 98 Zoll (255 cm) * Displays mit Touch-Funktion mit einem Spektrum zwischen 43 Zoll (109 cm) und 86 Zoll (219 cm) * Smartboards mit einem Spektrum zwischen 43 Zoll (109 cm) und 86 Zoll (219 cm) * Skalierbare Kamerasysteme mit Touch-Control-Panel * Multi-Bildschirmsysteme oder Beamer/Leinwandkombinationen * Komponenten für kabellose Integration von Notebooks zum Teilen von Präsentationen * Mikrofone (schnurgebunden und schnurlos) * Separate Lautsprecher(-Systeme) * Unterstützende Systeme zum kabellosen Teilen des Bildschirms (z. B. Barco ClickShare) * Zubehör wie z. B. Gestell mit Rollen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB Konverter Hardware und ggf. notwendige Software/Lizenzen für die Videolösungen werden durch die Auftraggeberin im Rahmen der Ausschreibung gekauft. Im Zuge der Migration sowie während der Vertragslaufzeit sind diverse Unterstützungsleistungen/Services durch den AN zu erbringen. Dazu zählen beispielsweise: - Fachberatung für u. a. Individualanforderungen - Akustikmessung für Besprechungsräume - Raumindividuelle Verkabelungstätigkeiten für ViKo-Systeme (Aufzählung nicht abschließend) Der deutschsprachige Regelbetrieb und die deutschsprachige Servicehotline (Sprachniveau mind. C1) für alle Komponenten erfolgt durch den AN, d. h. die Bereitstellung der Komponenten/Software/Lizenzen (werden von der AG gekauft), Unterstützungsleistungen, Installation, Tests und Inbetriebnahme werden inklusive des laufenden Betriebes vom AN erbracht. Die zentrale Administration der Komponenten (Management-Tool) erfolgt durch den AN über die von der gkv informatik angemieteten Rechenzentren in Frankfurt. Ein cloud-basiertes Management ist nicht zuläs-sig. Das Management-Tool muss ein multimandantenfähiges Rollen- und Berechtigungssystem bereitstellen, mit dem einfache tägliche Anpassungen an den ViKo-Systemen (z. B. Namensänderungen) durch die AG vorgenommen werden können und der Status (z. B. Störung, Offline etc.) der ViKo-Systeme darstell-bar ist. Alternativ ist je Kunde der AG ein dediziertes Management-Tool bereitzustellen. Für die Management-Tools im RZ stellt die AG wahlweise Optionen für Housing, Hosting inkl. "Oberkante Betriebssystem" bzw. für Container-Lösungen (Open Shift) bei. Der Service Desk/1st Level Support wird über die gkv informatik bereitgestellt und übermittelt vorqualifizierte Tickets an den AN. Der AN stellt zur Ticketannahme in den Geschäftszeiten der AG (Mo. bis Fr. 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr) eine Servicehotline bereit. Komponenten für den täglichen Vor-Ort-Betrieb (Field Service, Umzüge, Änderungen), sowie bei der Erstannahme von Servicemeldungen wird der AN durch die AG unterstützt (gkv informatik bzw. weitere Dienstleister oder technische Abteilungen der Kunden). Die betrieblichen Schnittstellen zur Kommunika-tion bzw. zur Einbindung der dritten Dienstleister im Sinne der nahtlosen betrieblichen Prozessunterstützung werden vom AN sichergestellt. Alle anderen Betriebsaufwendungen, sofern diese den störungsfreien Betrieb der ViKo-Systeme gewährleisten, müssen vom AN abgesichert und im Rahmen der angebotenen Lösung erbracht werden. Der AN erstellt zu Beginn der Betriebsphase ein Betriebs-/Prozesshandbuch in enger Abstimmung mit der AG und aktualisiert dieses über die Gesamtlaufzeit des Betriebs. Die genaue Aufgabenteilung mit detaillierten Prozessen wird im Rahmen des Gesamtbetriebsmodells nach Vergabe der Leistungen von der AG definiert und gemeinsam mit dem AN abgestimmt. Die Netzwerkinfrastruktur (WAN, LAN, Internet) sowie die Konferenzplattformen werden von der AG bereitgestellt.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 32232000Videokonferenzeinrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt(DEA1A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit.
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten verlängert werden. Anschließend folgt ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten für die Migration auf die Auftraggeberin oder einen von ihr benannten Dritten, z. B. nachfolgenden Dienstleister.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Unternehmensdarstellung - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) gesamt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschreibung: Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenkapitalquote in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschreibung: Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Bestätigung des Bewerbers, dass das Unternehmen über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz verfügt, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird: - mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden - mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden Nachweis durch Vorlage des Versicherungsscheins Für den Fall, dass eine solche Versicherung noch nicht besteht, Bestätigung des Bewerbers, dass er der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem hier ausgeschriebenen Projekt, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes von der Auftraggeberin oder einem anderen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird, - dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personen- und Sachschäden abgeschlossen wird, - dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden abgeschlossen wird, - dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird und - dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bestätigung, dass der Bewerber über die Zertifikate - ISO 9001 - Qualitätsmanagement - ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) verfügt oder bis zum Vertragsschluss verfügen wird. Nachweis durch Vorlage der Zeritifkate oder einer Eigenerklärung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Folgende Angaben sind zu den geforderten Referenzen zu machen: Referenzbezeichnung - Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird ("Bewerber"/"dritten Unternehmen"/"Mitglied einer Bewerbergemeinschaft"). - Der Name des Unternehmens, dass die Referenz einbringt. - Auftraggeber zur Referenz - Name und Anschrift des Auftraggebers - Ansprechpartner/ggf. Vertreter beim Auftraggeber, mit Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse - Ort(e) bzw. Region der Ausführung der Referenz - Die Referenz ist im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verortet. Übersicht zur Referenz - Ausführungszeitraum der Referenz (Vertragsabschluss bis Vertragsende) - Auftragswert der Referenz netto - Wurde die Referenz vom Bewerber als Auftragnehmer (GU) oder als Nachunternehmer im Referenzprojekt erbracht? - Sind die Standorte sind in mehreren Bundesländern verteilt? - Wurde die Referenz wurde als Managed-Service-Lösung (Planung, Bereitstellung und Betrieb) realisiert? - Beschreibung des fachlichen Umfangs der Managed-Service-Lösung (Planung, Bereitstellung und Betrieb) in der Referenz. - Wie viele Räume (größer-oder-gleich 5 Personen) wurden in der Referenz mit Videokommunikationstechnik versorgt? - Wurde in der Referenz ein deutschsprachiger (Sprachniveau C1) Technical Help Desk (2nd-Level-Support) bereitgestellt? - Wurden bei der Referenz ViKo-Systeme in eine der drei genannten Plattformen (Kapitel 1.2.4 der Bewerbungsbedingungen) mit unterschiedlichen Kamerasystemen integriert? - Anzahl der Mitarbeiter, die die referenzierte Lösung in Betrieb genommen haben. - Anzahl der Mitarbeiter, die die referenzierte Lösung betreiben bzw. supporten. - Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten A4 auf getrenntem Blatt - Text und Grafik) der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben. Die AG erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bewerber, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Für jede Referenz wird pro Bewertungsriterium ein Eignungspunktwert gemäß der in den Vergabeunterlagen angegebenen Bewertungshinweise vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebe-nen Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Referenzen müssen auch erreichbar und überprüfbar sein. Ein Hinweis u. a. auf ein Unterbleiben von Kontaktinformationen mit Bezug auf den Datenschutz wird dann mit 0 Punkten gewertet, wenn die AG die Referenz nicht prüfen kann. Zulässig wären Pseudonyme sofern diese im Rahmen der Prüfung zugeordnet werden können. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über alle eingereichten Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die 5 Bewerber mit den höchsten Mittelwerten der Eignungspunktzahl erhalten von der Auftraggeberin eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht berücksichtigte Bewerber werden entsprechend informiert. Bei identischen Eignungspunktzahlen wird per Losverfahren entschieden, welcher der punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Eine Erhöhung der Höchstzahl findet in diesem Fall also nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPH6X8/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPH6X8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-19+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Sozialdaten und personenbezogenen Daten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsent-scheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nach-prüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öf-fentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Ver-tragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Eu-ropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalender-tagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeig-neten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interes-sen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Recht-mäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: gkv informatik
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: gkv informatik
Registrierungsnummer: DE249321415
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42013
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt(DEA1A)
Land: Deutschland
Telefon: 020269581301
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 20042b41-b0e4-40ce-a1c3-b0bb7e97b6d7-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Ziffer 5.1 der Bekanntmachung wird um folgenden Text ergänzt: Die Gesellschafter der gkv informatik sind berechtigt (produktbezogene) Sonderaustattungen (insb. Videokonferenzräume, die gesondert geplant und individuell eingerichtet werden, z. B. gesonderte Räume für den Vorstand in der neuen Zentrale der AOK Rheinland/Hamburg) in gesonderten Vergabeverfahren auszuschreiben.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09b9cc74-a46f-464e-9e74-a2f3884c1476- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-11+01:0016:44:03+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00027177-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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Monheim am Rhein
Monschau
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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Niederkrüchten
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