Beschreibung: II. Zielsetzungen, Leistungs- und Aufgabenbeschreibung Das Ministerium für Kultur
und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) beabsichtigt im Rahmen dieses
Dienstleitungsauftrages die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für studieninterssierte
Schülerinnen und Schüler und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern. Die
Entscheidung darüber, ob ein Studium aufgenommen wird, ist nach wie vor nicht nur
von den schulischen Leistungen und der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig,
sondern insbesondere auch von sozialen und kulturellen Faktoren. Junge Menschen aus
nichtakademischen Elternhäusern haben oft sowohl beim Einstieg ins Studium als auch
im Studium selbst mit besonderen Problemen zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund sucht
das MKW NRW einen Dienstleister bzw. eine Organisation, die junge Menschen aus nichtakademischen
Elternhäusern beim Einstieg ins Studium und im Studienverlauf durch persönliche Beratung
und Mentoring ermutigt und unterstützt. Der Dienstleister bzw. die Organisation muss
in möglichst vielen Regionen und an möglichst vielen Hochschulstandorten in NRW jungen
Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern für unmittelbare, persönliche Gespräche
zur Verfügung stehen. Die Beratungsarbeit soll sich insbesondere auf allgemeine Fragen
der Orientierung und der Bewältigung besonderer Lebenssituationen beziehen und im
Übrigen, z.B. im Hinblick auf Auskünfte zu Zulassungsfragen, Studienvoraussetzungen
und Studienverlauf, auf die Zentralen Studienberatungsstellen der NRW-Hochschulen
verweisen und eng mit diesen Stellen abgestimmt werden. Das MKW NRW wird diese Abstimmung
im Rahmen der Arbeit des Arbeitskreises Studienorintierung, in dem regelmäßig Vertreterinnen
und Vertreter der Hochschulen und der Landesregierung zu Fragen der Studienberatung
zusammentreffen, unterstützen. Dessen ungeachtet ist die stetige Abstimmung mit den
jeweiligen Hochschulen und dort insbesondere mit den Zentralen Studienberatungsstellen
zwingend erforderlich. Das MKW NRW erwartet diesbezüglich eine regelmäßige Berichterstattung,
mindestens einmal jährlich in einem schriftlichen Jahresbericht. Mit dem "Talentscouting"
fördert das MKW NRW eine Maßnahme, die auf eine vergleichbare Zielgruppe ausgerichtet
ist. Der gesuchte Dienstleister bzw. die gesuchte Organisation wird daher auch die
Aufgabe haben, den zuständigen Stellen an den Hochschulstandorten in NRW, die an dem
Projekt "Talentscouting" beteiligt sind, seine bzw. ihre Unterstützung (ggf. auch
über das NRW-Zentrum für Talentfördrung in Gelsenkirchen) anzubieten und auf Wunsch
mit diesen Stellen zu kooperieren. Erwartet werden darüber hinaus geeignete Vorschläge/eine
Konzeption zur Umsetzung des Programms speziell im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund
ergeben sich im Einzelnen folgende zu erfüllende Leistungen: 1. Möglichst flächendeckende
Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Unterstützung von jungen Menschen
aus nichtakademischen Elternhäusern beim Studieneinstieg und im Verlauf des Studiums
durch Beratung und Mentoring, insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung
von Mentorinnen und Mentoren - aus möglichst allen Fächergruppen - vort Ort, inklusive
konkretrer Maßnahmen für Angebote speziell im ländlichen Raum. 2. Koordination und
Umsetzung von Anfragen von Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen zur Unterstützung
von studieninteressierten Schülerinnen und Schülern und Studierenden mit entsprechenden
Problemlagen. 3. Aufbau und stetige Pflege von Arbeitskontakten zu den Zentralen Studienberatungsstellen
der Hochschulen, zu den zdi-Zentren, dem MKW NRW und zu den für das Projekt "Talentscouting"
in den Hochschulen zuständigen Stellen, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem
Projekt beteiligt sind und die jeweiligen Stellen Kooperationsbedarf signalisieren.
Dazu sollte eine regelmäßige Abstimmung erfolgen, mindestens einmal jährlich. 4. Organisation
von mindestens vier Schulungen pro Jahr für die Mentorinnen und Mentoren - unter Einbeziehung
der Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen. 5. Unterstützung der im Rahmen
des Projekts "Talentscouting" von den Hochschulen durchgeführten Maßnahmen, sofern
die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt beteiligt und die jeweils zuständigen
Stellen Kooperationsbedarf signalisieren. 6. Berichterstattung zu den folgenden Punkten:
a) Es wird ein Bericht über Anzahl, Dauer und Ort der Kontakte zu Schulen, Zentralen
Studienberatungsstellen der Hochschulen und zu den für das Projekt "Talentscouting"
zuständigen Stellen erstellt, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt
beteiligt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind. b) Es werden Ergebnisprotokolle
über den Austausch mit den o.g. Stellen angefertigt. c) Es wird ein Bericht über die
Fachzugehörigkeit der Mentorinnen und Mentoren und die Schulen erstellt, an denen
diese Mentorinnen und Mentoren teilgenommen haben. d) Das Schulungsprogramm für die
Mentorinnen und Mentoren wird dem MKW NRW unter Nennung der einbezogenen institutionellen
Partner übermittelt. Das MKW NRW erhält die Berichterstattung zu den Punkten a) bis
d) gebündelt in Form eines schriftlichen Jahresberichts. Eine Angebotsabgabe von ehrenamtlich
arbeitenden Einrichtungen und Organisationen ist möglich.