Beschreibung: 3 Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 3.1 Referenzen Zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine
Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung
(s. Dokument "20 Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen
dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "07 Vordruck_Referenzen" verwendet werden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine
selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten
Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert (Euro) und Umfang
(Personentage auf Seiten des Bieters) des Auftrages • Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift
und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die
benannten Referenzen: • alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich
ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
• alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten
Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen, • mindestens zwei der vier Referenzen
stammen aus den Bereichen der "Top Management Beratung", • mindestens zwei der Referenzen
umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB. Sofern
es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher
erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden
nicht berücksichtigt. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen,
weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch
eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und
in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt
das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen
Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt
mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher
sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf
der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern
und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss
aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem
Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben
können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 3.2 Mindestanzahl
der Beschäftigten Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche
jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 200 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt
sowie von mindestens 110 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen
Dienstleistungen gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte
Dokument "15 Formblatt Bieterkonstellation und Eignungsanforderungen". Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. 3.3 Qualitätssicherung Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder
Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements,
z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach. Der Nachweis kann durch
Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder durch
Eigenerklärung (max. fünf DIN A4-Seiten, Schriftart: Arial 11 Pkt., Zeilenabstand:
1,08, Rand: jeweils 2,5 cm), in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme
sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, erfolgen.