Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eppingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule".
Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu
beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx