Vertragsverlängerung VLAN

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vertragsverlängerung VLAN
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsverlängerung VLAN

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das LANUV betreibt nach §19 des Wasserhaushaltsgesetzes ein System von Pegelstationen. Diese sollen ihre Daten zeitnah mittels IP-Verbindung an eine Messnetzzentrale des LANUV NRW senden. Das LANUV betreibt dazu seit 5 Jahren ein VLAN, das den Anforderungen an Ausfallsicherheit und Schutz vor Datenverfälschungen genügt. Insbesondere in Bezug auf die Hochwasserwarndienststationen, die mittels Sprache einen Alarm an den operativen Hochwasserwarndienst senden. Mittels Sprache, damit eine Nachprüfbarkeit der erfolgten Alarmierung besteht. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.12.2023 aus. Für eine durchgängige Datenverfügbarkeit ist ein lückenlos durchlaufender Vertrag notwendig

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 903 250.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das LANUV betreibt nach §19 des Wasserhaushaltsgesetzes ein System von Pegelstationen. Diese sollen ihre Daten zeitnah mittels IP-Verbindung an eine Messnetzzentrale des LANUV NRW senden. Das LANUV betreibt dazu seit 5 Jahren ein VLAN, das den Anforderungen an Ausfallsicherheit und Schutz vor Datenverfälschungen genügt. Insbesondere in Bezug auf die Hochwasserwarndienststationen, die mittels Sprache einen Alarm an den operativen Hochwasserwarndienst senden. Mittels Sprache, damit eine Nachprüfbarkeit der erfolgten Alarmierung besteht. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.12.2023 aus. Für eine durchgängige Datenverfügbarkeit ist ein lückenlos durchlaufender Vertrag notwendig

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Eine Änderung des Providers und damit die Umstellung des bisherigen Verfahrens ist aus den folgenden Gründen nicht möglich:

a) Die erfolgte Umstellung ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, da die gesamte Infrastruktur der Zentrale neu aufgebaut werden muss. Eine Kontinuität des Datenflusses ist aufgrund des Inhaltes der Daten notwendig. Es handelt sich hier um Daten, die auch für den operativen Hochwasserwarndienst verwendet werden.

b) Das Konzept der Datenübertragung ist in einem Gesamtkontext mit der LANUV IT, den Datenschutzbestimmungen des IM und der verwendeten Software zu sehen.

c) Die Argumentation des Punktes a) gilt auch für die Übernahme der Stationen. Auch sie müssten in ein neues VLAN vom Provider geschaltet werden muss.

d) Die Anbindung der Sprache müsste neu realisiert werden. Sie wird für den dezentralen Sprachalarm verwendet, der bislang die einzige Warnung des operativen HW-schutzes darstellt. Das Konzept für eine Sprachanbindung resultiert aus der Notwendigkeit im Alarmfall eine Nachvollziehbarkeit einer Verbindung bei dem Auslösen einer Alarmierung zu schaffen.

e) Zudem ist die Sprache die letzte Rückfallebene bei einem Ausfall des LANUV Netzes. Jede Station besitzt eine Messwertansage, die es dem HvD oder dem operativen Warndienst ermöglicht die aktuellen Werte zu erfragen.

f) Bei der Anbindung der Sprache hat zu Beginn des bestehenden Vertrages große Probleme gegeben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich diese technische Schwierigkeit im Fall eines Providerwechsels wiederholt. Da sowohl Messwertansage als auch die Alarmierung in dieser Zeit ausfiele, das ist aufgrund der Daseinsvorsorge nicht hinnehmbar. Im Zuge der Sicherheit von Infrastruktur und Menschenleben ist aus unserer Sicht davon abzuraten.

g) Die Telekom ist der einzige Provider, der eine Realisierung der Sprachbereiches nicht über Voice-over-IP umgesetzt hat. Hier handelt es sich um einen parallelen Übertragungsweg, so dass bei einem Ausfall des Datenweges die Sprache nach wie vor möglich ist. Bei anderen Providern ist aufgrund des Voice-over-IP die Sprache gleichzeitig gestört. Da aber wichtige Funktionen der Station über Sprache umgesetzt werden, erhalten wir hier eine bessere Absicherung. Dieses wird derzeit nur von der Telekom angeboten.

h) Mit der Umsetzung auf eine IP-basierte Übertragung muss eine höhere Absicherung gegen Verfälschung der Daten oder Eindringung in das Sondernetz eingesetzt werden. Durch das Verlassen der Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist es daher im gesamten Internet möglich Daten abzufangen oder zu verfälschen. Der IM fordert daher – auch gerade in Bezug auf die Verbindung zwischen den Übertragungserreichen und dem LVN besondere Sicherheitsmaßnahmen. Mit der Telekom und deren Tochterfirma Itenos ist daher in 2018 ein VLAN für den besonderen Schutz gerichtetworden.Es handelt sich hier um eine Übertragungsstruktur parallel zum Internet ohne Kontakt mit diesem, im Gegensatz zum z. B. einem VPN, das weiterhin im Internet liegt, aber durch eine Tunnelung geschützt wird. Bei einem VLAN ist es in jedem Fall ausgeschlossen, dass eine Attacke möglich ist.

i) Das Prinzip der letzten Meile. Da das Übertragungsnetz zum größten Teil länger besteht, liegt die letzte Strecke der Übertragungsleitung in der Verantwortung bei der Telekom. Das bedeutet beim Datenversand über einen anderen Provider als die Telekom, dass eine erheblich längere Entstörungsdauer entsteht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 903 250.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 903 250.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2024

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