Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code:
DE12 KarlsruhePostleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
E-Mail:
Telefon: +49 721/5600-0
Fax: +49 721/5600-1676
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Umwelt
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mitwirkungsleistungen bei der Weiterentwicklung von FLIWAS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mitwirkungsleistungen in den Bereichen der fachlichen Weiterentwicklung von FLIWAS (u.a. Mitwirkung bei der Entwicklung, Anwenderqualifizierung und -betreuung, Marketing und Kommunikation, Messnetze und Gremienarbeit).
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE12 Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mitwirkungsleistungen in den Bereichen der fachlichen Weiterentwicklung von FLIWAS (u.a. Mitwirkung bei der Entwicklung, Anwenderqualifizierung und -betreuung, Marketing und Kommunikation, Messnetze und Gremienarbeit).
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung ist ein maximaler Auftragswert. Der Auftragswert netto = brutto, da keine Umsatzsteuer anfällt.
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Vereinbarung zwischen 2 öffentlichen Auftraggebern entsprechend § 108 Abs. 6 GWB.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Auftrags-Nr.: 4500959867/43
Bezeichnung des Auftrags:
Mitwirkungsleistungen bei der Weiterentwicklung von FLIWAS
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:09/01/2024
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Komm.ONE AöR
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse:
https://rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:10/01/2024