Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# 1.0 ANGABE ZUR BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER BEWERBER,
DIE ZUR ANGEBOTSABGABE BZW. -TEILNAHME AUFGEFORDERT WERDEN: Geplante Mindestzahl:
3 Höchstzahl: 5 Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl
von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (aa) Der Bewerber erzielt im
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Objektplanung Verkehrsanlagen
gemäß Anlage 13.2 zu § 48 Abs. 5 HOAI von - mehr als netto € 500.000,00 bis maximal
netto € 750.000,00 1 Punkt - mehr als netto € 750.000,00 bis maximal netto € 1.125.000,00
2 Punkte - mehr als netto € 1.125.000,00 bis maximal netto € 1.500.000,00 3 Punkte
- mehr als netto € 1.500.000,00 bis maximal netto € 1.875.000,00 4 Punkte - mehr als
netto € 1.875.000,00 5 Punkte (bb) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
Jahres-Nettoumsätze aus der Freianlagenplanung - mehr als netto € 200.000,00 bis maximal
netto € 300.000,00 1 Punkt - mehr als netto € 300.000,00 bis maximal netto € 400.000,00
2 Punkte - mehr als netto € 400.000,00 bis maximal netto € 600.000,00 3 Punkte - mehr
als netto € 600.000,00 bis maximal netto € 800.000,00 4 Punkte - mehr als netto €
800.000,00 5 Punkte (cc) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber
/ Geschäftsführer, die im Bereich Obektplanung Verkehrsanlagen und / oder Freianlagenplanung
tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre - mehr als 5 Mitarbeiter
bis maximal 8 Mitarbeiter 1 Punkt - mehr als 8 Mitarbeiter bis maximal 11 Mitarbeiter
2 Punkte - mehr als 11 Mitarbeiter bis maximal 14 Mitarbeiter 3 Punkte - mehr als
14 Mitarbeiter bis maximal 17 Mitarbeiter 4 Punkte - mehr als 17 Mitarbeiter 5 Punkte
(b) Referenzbewertung Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale
wie folgt: (aa) Planungsgegenstand Die Referenzleistung betraf die Planung einer Anlage
des Straßenverkehrs, die in die Honorarzone III oder höher gemäß § 48 Abs. 5 i.V.m.
Anlage 13.2 der HOAI einzuordnen war und die zudem Bahngleise der DB Netz AG oder
vergleichbarer Eisenbahninfrastrukturunternehmen überquerte 4 Punkte Da das Projektmerkmal
mit 2 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsgegenstand
erzielt werden. (bb) Planungsleistungen Die im Rahmen der Referenzleistung erbrachten
Planungsleistungen - betrafen sowohl Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung
Verkehrsanlagen, als auch des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 39, 47 HOAI 5 Punkte
- hatten zusätzlich als Besondere Leistung auch die örtliche Bauüberwachung der Verkehrsanlagen
zum Gegenstand 5 Punkte - beinhalteteten zusätzlich als weitere Besondere Leistung
auch das Erstellen von Leitungsbestandsplänen 2 Punkte Da das Projektmerkmal mit 1
gewichtet wird, können insgesamt 12 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsleistungen
erreicht werden. (cc) Leistungsumfang Der Umfang der im Zuge der Referenz erbrachten
Planungsleistungen umfasste - die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung
Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI 3 Punkte Da das Projektmerkmal Leistungsumfang
mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 6 Wertungspunkte erreicht werden. Bei den vom
Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen wird zunächst jede Referenz
gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert
aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen
Referenzen ermittelt. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen
Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische
Rundung auf 2 Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus
den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten,
weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die
Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3
Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz
2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte
Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung
der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls
ein neues Vergabeverfahren durchführen. 2.0 BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG EINSCHLIEßLICH
AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER Mit dem
Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis, dass
der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" gemäß §§ 1 ff IngG
BW berechtigt ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt,
wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes
"Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
nachweist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt,
wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes
"Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass
dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB bekannt sind und er unabhängig von Ausführungs- und Lieferin-teressen ist (§ 73
Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.