Beschreibung: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich
sind (2021, 2022, 2023). (2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen
Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten
Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt (4) Referenzen:
Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Mindeststandards werden gefordert: Zwei Referenzen über die vorstehend beschriebene
Planungsleistung in den Anlagegruppen 1 bis 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung gem.
HOAI. Die Herstellkosten gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 410 - 430 und
480 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Der Beginn der
LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein
Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme vorzulegen
ist. Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet,
sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen
der LPH 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers
zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht
worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese
nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.
Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung
beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische
und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. (5) Auswahl der Bewerber Die Bewertung
der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten
Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen: 1. Zunächst wird geprüft, ob
die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge,
die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber
nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Schließlich wird
für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben
haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen
beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein- gestuften Bewerbern im Vergleich
zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint
und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl erfolgt anhand
folgender Auswahlkriterien: Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40
% Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende
Unterkriterien herangezogen: 1. Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für
entspr. Dienstl. mit 20%) Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über
10 = 3 Punkte 2. Referenz 1 (zu 40%) : a) K1: Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude)
, Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410-430 und 480: In EUR,
brutto: ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt, ab 300.000 bis unter 600.000
EUR = 2 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte , b) K2: Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme
(Nichtwohngebäude), Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom
01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab
01.01.2021 = 3 Punkte c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität
abgestellt. Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude), Bildungsbau = 1 Punkt,
Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte 3. Referenz 2 (zu 40%) Mindestanforderungen:
Referenz 2 als Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude),
die anrechenbaren Herstellkosten in den KG 410-430 und 480 betragen mindestens 100.000
EUR Brutto; Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige
Abnahme). a) K1: Sanierung-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude)
, Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410-430 und 480: In EUR,
brutto: ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt, ab 300.000 bis unter 600.000
EUR = 2 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte; b) K2: Sanierung-, Umbau-, Erweiterungs-,
oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude); Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige
Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020
= 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte ; c) K3: Sanierung-, Umbau-, Erweiterungs-, oder
Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude), Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte,
Sporthalle = 3 Punkte. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende
Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer) - Zeitraum der Leistungserbringung - Inhalt und Umfang der erbrachten
(abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung) - Gesamtinvestitionskosten
in EUR brutto in den Kostengruppen 410-430 und 480 gemäß DIN 276 - Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand
die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten
wird, entscheidet das Los.