ISM, BCM, ITSCM-TOOL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.civillent.de
Abschnitt II: Gegenstand
ISM, BCM, ITSCM-TOOL
Tool zur Unterstützung des Informationssicherheitsmanagements (ISM), des Business Continuity Managements (BCM) und des IT Service Continuity Managements (ITSCM) sowie Support und Schulungen
Ausgeschrieben wird ein Tool im Sinne einer Softwareanwendung zur Unterstützung des Informationssicherheitsmanagements (ISM), des Business Continuity Managements (BCM) und des IT Service Continuity Managements (ITSCM) (nachfolgend "Tool" oder "Software" genannt). Unterstützt werden soll durch das Tool gleichermaßen das interne ISM, das interne BCM sowie das interne ITSCM der Auftraggeberin. Außerdem bietet die Auftraggeberin ihren Mitgliedern und Kunden (nachfolgend "Kunden" genannt) im Rahmen von Dienstleistungsverträgen die Stellung eines Informationssicherheitsbeauftragten/-beraters (ISB) an. Das Tool hat die Durchführung dieser Dienstleistung und damit die Steuerung des kundenseitigen ISM zu unterstützen. Jeder Kunde soll dabei einen eigenen Mandanten innerhalb des Tools erhalten, welche auf den Funktionsumfang des ISM beschränkt ist. Den Kunden der Auftraggeberin darf die Nutzung des Tools als Software as a Service im Rahmen der Dienstleistungsverträge ermöglicht werden.
Die Installation des Tools befindet sich in den Rechenzentren der Komm.ONE.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption um jeweils 24 weitere Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ISM, BCM, ITSCM-TOOL
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx