Vergabe Monoplanes und Biplanes Angiographie-System mit Zubehör - SKS Angio-Vergabe 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Monoplanes und Biplanes Angiographie-System mit Zubehör - SKS Angio-Vergabe 2023
Das Städtische Klinikum Solingen (SKS) beschafft für die neuroradiologische Diagnostik ein Monoplanes und Biplanes Angiographie-System einschließlich Zubehör.
Städtisches Klinikum Solingen gGmbH Gotenstraße 1 42653 Solingen
Die Beschaffung des Monoplanes und Biplanes Angiographie-Systems einschließlich Zubehör dient der Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des SKS.
Der kurzfristige Beschaffungsbedarf ergibt sich aus der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen. Am 25.06.2023 informierte die Geschäftsführung der Kplus-Gruppe, zu der auch die St. Lukas Klinik in Solingen gehören, die Öffentlichkeit über ihren Insolvenzantrag und das eingeleitete sog. Schutzschirmverfahren. Sie teilte auch mit, dass die bislang für Ende 2026 vorgesehene Schließung der St. Lukas Klinik auf Anfang 2024 vorgezogen wird.
Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Fachbereiche der Neurologie und der Neuroradiologie des SKS sowohl für die Behandlung von akuten Schlaganfällen als auch für die anschließende neurologische Behandlung zusätzliche Räume und medizinische Geräte, insbesondere das Monoplane und Biplane Angiographie-System. Um die Versorgung der Patienten nach Schließung der St. Lukas Klinik zu gewährleisten, soll die Unterbringung der Fachbereiche der Neurologie und der Neuroradiologie bis zum 01.01.2024 sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftrag ist im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund besonderer Dringlichkeit vergeben worden. Die Dringlichkeit der Beschaffung ergibt sich aus der unerwarteten Schließung der St. Lukas Klinik zum 01.01.2024 (s. Ziff. II.2.4) . Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik äußerst kurzfristig sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie für die das Monoplanes und Biplanes Angiographie-System dringlich benötigt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monoplanes und Biplanes Angiographie-System mit Zubehör
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Ort: Köln
Land: Deutschland
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.