Neubeschaffung Computertomograph (CT) - SKS CT-Vergabe 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 207-590293
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung Computertomograph (CT) - SKS CT-Vergabe 2022
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beschafft für die radiologische Abteilung einen Computertomograph (CT).
Städtisches Klinikum Solingen gGmbH Gotenstraße 1 42653 Solingen
Leistungsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Instandhaltung eines Hochleistungs-CT
für kardiologische und neurologische Bildgebung sowie Intervention, luftgekühlt, einschließlich
Kontrastmittelinjektor, deckenmontierte Strahlenschutzscheibe und Monitor sowie die Elektro-Geräteunterverteilung.
Zum Leistungsgegenstand gehört auch die Bereitstellung einer Hard- und Software für serverbasierte
Bildnachverarbeitung. Die serverbasierte Bildnachverarbeitung muss dafür ausgelegt sein, dass weitere
Modalitäten - wie der separat zu beschaffende - Kernspintomograph (MRT) und bspw. die Angiographie daran
angeschlossen werden können.
Die Instandhaltung erstreckt sich für die Hard- und Software der serverbasierte Bildnachverarbeitung für das CT über acht Jahre.
Der Auftragnehmer hat ferner das Altgerät Fabrikat GE, Typ Discovery 750 HD, 2011 zu demontieren und
zurückzukaufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubeschaffung CT
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Ort: Köln
Land: Deutschland
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.