Softwarewartung und Unterstützung inkl. Vor-Ort-Besuch Techniker jährlich einmal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Str. 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711230-20
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarewartung und Unterstützung inkl. Vor-Ort-Besuch Techniker jährlich einmal
Softwarewartung und Unterstützung inkl. Vor-Ort-Besuch Techniker jährlich einmal.
verschiedene Polizeidienststellen (Standorte der zu wartenden Software) in Baden-Württemberg.
Softwarewartung und Unterstützung inkl. Vor-Ort-Besuch Techniker jährlich einmal.
Verlängerungsoption: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten (01.01.2024 bis 31.12.2024)
geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht innerhalb der Kündigungsfrist gemäß
Nr. 4.2 vor Ablauf gekündigt wird. Eine automatische Verlängerung kann jedoch nur 3 Mal
erfolgen. Der Vertrag endet auf jeden Fall spätestens mit Ablauf des 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dem Auftrag zugrunde liegt die Wartung von Software, die im Jahr 2011 sowie im Jahr 2014 unter Wahrung des Vergaberechts beschafft wurde. Der aktuelle Wartungsvertrag lief zum 31.12.2023 aus. Die Wartung der Software ist weiterhin für einen störungsfreien Betrieb notwendig. Aus technischen Gründen kommt allein die Herstellerfirma zur Wartungsleistung in Betracht. Nur hier sind die notwendigen Fachkenntnisse sowie Systemrechte vorhanden, um mögliche Störungen auf Systemebene zu beheben. Insoweit war die Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) und 2c) VgV zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softwarewartung
Postanschrift: Stationsweg 3
Ort: Gorredijk
NUTS-Code: NL125 Zuidwest-Friesland
Postleitzahl: 8401DK
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.