Durchführung von Pumpversuchen mit mehreren Pumpstufen Referenznummer der Bekanntmachung: TED56-6NW052P01/2023-002012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 059540016016-32001-44
Postanschrift: Werksstraße 15
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 23245094-27
Fax: +49 23245094-70
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Pumpversuchen mit mehreren Pumpstufen
Der AAV beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur weiteren geologischen und hydroge- ologischen Erkundung des ehemaligen Werksstandortes der Wasagchemie Sythen in Haltern und dessen Abstrombereich. Der Boden auf dem Werksgelände und das abströmende Grundwasser sind vor allem mit sprengstofftypischen Verbindungen (STV) aus der Zeit der zivilen und militärischen Nutzung des Werks verunreinigt. Die Untersuchungen sollen im Zuge der SU und SP durchgeführt werden. Dazu sollen Pumpversuche mit mehreren Pumpstufen an ausgewählten Grundwassermessstellen durchgeführt werden.
45721 Haltern
Es sollen Pumpversuche mit mehreren Pumpstufen an ausgewählten Grundwassermessstellen (GWM) durchgeführt werden. Ziel ist es, das derzeit vorhandene und bekannte Schadstoffinventar an diesen GWM zu überprüfen und mögliche Tiefenverlagerungen von STV zu verifizieren. Zusätzlich sollen Erkenntnisse im Hinblick auf die Geometrie der Schadstofffahne gewonnen werden. Hierfür sollen zu Beginn, während und zum Ende der Pumpversuche in jeder Pumpstufe Grundwasserproben entnommen und chemisch auf STV analysiert werden.
'
Die Durchführung der Pumpversuche erfolgt zeitlich versetzt in zwei Untersuchungsphasen. In der 1. Phase werden Pumpversuche an 9 bereits bestehenden Mehrfach-GWM durchgeführt, in der 2. Phase folgen Pumpversuche an ausgewählten Mehrfach-GWM, die im Zuge der laufenden Sanierungsuntersuchung neu errichtet werden. Es wird insgesamt von der Durchführung von 31 Pumpversuchen in der 1. Phase und voraussichtlich 20 Pumpversuchen in der 2. Phase ausgegangen . Es ist in allen Bereichen immer mit Grundwasser zu rechnen, dass durch STV, aber auch andere altlastentypische Schadstoffe kontaminiert ist.
'
In der 1. Untersuchungsphase sind Pumpversuche zur Verifizierung der vertikalen Verlagerung von STV an ausgewählten GWM geplant. Ziel ist es, zu überprüfen, ob Falschbefunde an ein-zelnen tiefen Messstellen vorliegen oder die Tiefenverlagerung tatsächlich bestand bzw. be-steht. Darüber hinaus werden an einzelnen Messstellen Pumpversuche zur Überprüfung der Fahnengeometrie durchgeführt.
'
In der 2. Untersuchungsphase dienen die Pumpversuche neben der Untersuchung der Schadstoffverbreitung der Leistungsüberprüfung der im Zuge der Sanierungsuntersuchung noch neu zu errichtenden Grundwassermessstellen. Diese werden nicht als Messstellenbün-del, sondern als Einzelmessstellen in einer jeweils eigenen Bohrung geplant (Messstellen-gruppe).
Die Vorgehensweise und der Ablauf der Pumpversuche der 2. Phase erfolgt analog zu den Pumpversuchen der 1. Phase. Da der Ausbau der neuen GWM einheitlich mit DN 125 erfolgt, sollen in der 2. Phase jedoch größere Pumpen verwendet und dementsprechend höhere För-derraten in den einzelnen Pumpstufen eingestellt werden (bis zu 5 bis 10 m³/h).
'
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Pumpversuchen mit mehreren Pumpstufen
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
'
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
'
Der Antrag ist unzulässig, soweit
'
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
'
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
'
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
'
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
'