Beschreibung: 1.Umfang Leistung:Die Stadt Lahr schreibt die Vergabe von Hygienespendern für neue
Gebäude oder zusätzlich angemietete Gebäude der Stadtverwaltung Lahr im Spenderleihverfahren
aus. Zusätzlich werden die Materialien für bereits im Eigentum befindlichen Hygienespender
in den Bestandsgebäuden der Stadtverwaltung Lahr ausgeschrieben.2.Leistungen:Folgende
Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen:−Mietobjekte Papierhandtuchspender mit
Rollenpapier,Toilettenpapierspender mit Toilettenpapier,Seifenschaumspender mit Seifenschaum
u. Schaumseife zur Händekontamination,-Hygienematerial für Bestands-u. Leihspender.3.Vertragsbeginn:Der
Mietservice,sowie die Materialbestellungen sollen ab dem 01.01.2024 erfolgen.Dieser
verlängert sich 3-mal um weitere 12 Monate,wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende
durch den AG bzw. AN gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.12.2027,o.
dass es weiterer Schritte bedarf,als fristgerecht beendet.Die Lieferung erfolgt frei
Haus.4.Bedarf:Bei den Angaben der Stückzahlen im Leistungsverzeichnis handelt es sich
um Schätzwerte.Der Bieter kann ausschließlich den tatsächlichen Bedarf abrechnen o.
liefern.Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl nach dem tatsächlichen Bedarf
anzupassen.5.Reparatur−u.Wartungsunterhalt:Der Reparatur−u.Wartungsunterhalt der eingesetzten
Mietobjekte geht zu Lasten des Bieters.Schadhafte o. durch Dritte (z. B. Gesundheitsamt)
bemängelte Geräte werden vom AG an den Bieter gemeldet u. sind innerhalb max. 5 Arbeitstagen
auszutauschen.Schadhafte Geräte sind im Rahmen der Wartung auszutauschen u. werden
nicht separat vergütet.Montage erfolgt durch den AG.6.Lieferservice:Die Lieferung
von Toiletten−/Handtuchpapier sowie den flüssigen Hygieneartikeln erfolgt nach Bestellung
innerhalb von max.4 Werktagen.7.Bestellvorgang:Der Bieter hat ein geeignetes Bestellsystem,
bestenfalls eine Bestellmöglichkeit über das Internet oder EDV−unterstütz anzubieten.8.Unfallverhütung:Die
eingesetzten Geräte müssen gültigen Rechtsverordnungen u. den UV−Vorschriften entsprechen.Der
Bieter haftet gegenüber dem AG für die Einhaltung dieser Regelungen.9.Verpflichtung
AN:Der Bieter verpflichtet sich, die Arbeiten nur ordnungsgemäß versichertem Personal
durchzuführen (Kranken−,Unfall−,Sozialversicherung etc.)Der AG ist berechtigt,das
Personal auf Zuverlässigkeit u. Eignung zu prüfen u.die Vorlage von polizeilichen
Führungszeugnissen zu verlangen.Arbeitskräfte,die diesen Anforderungen nicht entsprechen,sind
auf Verlangen des AG abzulösen.Als Urlaubs− u.Krankheitsvertretung darf nur eingewiesenes
Personal eingesetzt werden. Der Bieter hat durch die organisatorische Maßnahmen (Bestellung
von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit,Urlaub,etc.
die Materiallieferung nicht beeinträchtigt wird.Ausländische Arbeitskräfte dürfen
nur beschäftigt werden,wenn gültige Arbeit−u. Aufenthaltspapiere vorliegen u. eine
ausreich. deutsche sprachliche Verständigung gewährleistet ist.Die Auslieferung ist
durchzuführen,dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt.Der Bieter haftet
dem AG im Rahmen der Haftpflichtversicherung für alle Schäden,die seine Beauftragten
bzw. Mitarbeiter/innen verursachen.Der Bieter versichert, dass er technisch und wirtschaftlich
in der Lage ist,den Auftrag im vorgesehenen Umfang ausführen können.Bei Nichterbringen
vereinbarten Leistung u. der sonstigen vertraglichen Verpflichtungen hat der AG fristlos
schriftlich zu kündigen,wenn diese erfolglos waren.Der Bieter ist verpflichtet sich,alle
für Objekt geltenden allgemeinen u. speziellen Unfallverhütungsvorschriften u. Sicherheitsmaßnahmen
zu beachten.10.Subunternehmer:Die Übertragung von Leistungen an Subunternehmen ist
zulässig.Der Bieter hat dies dem AG entsprechend mit allen Angaben zum Subunternehmer
u. dessen Leistungen schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen.11. Mängelanzeigen:Mängel
u. Schäden an Räumen u. Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle
unverzüglich mitzuteilen.Soweit diese Mängel u.Schäden eine Gefährdung des Personals
darstellen,dürfen die Arbeiten nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen
ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht
bleibt unberührt.12.Vertragslaufzeit,Option u. Endschaftsklausel:Die offerierten Mietpreise
müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein.Ab 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen
geltend gemacht werden.Diese sind unter der Voraussetzung statthaft,dass der Bieter
nachweisen kann,dass er seine Angebotspreise nicht halten kann,das sein bzw. seine
Zulieferer ihm gegenüber zuvor Preise wirksam erhöht haben.Eine Prüfung zur Preisanpassung
sowie die Vorlage entsprechender Nachweise behält sich der AG vor.Die Preisanpassung
bedarf der Zustimmung des AG.Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für
12 weitere Monate.Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande,so gilt der
Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet.In die Vertragspreise sind u.a.
auch die finanz. Auswirkungen aus Anwendung der Gütergefahrenordnung Straße,aus sonstigen,bereits
geltenden o. für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen o. sonstigen Vorschriften
einzurechnen.Sollte auf eine Übernahme der Spender verzichtet werden,hat der AN alle
Leihgegenstände auf seine Kosten zu entfernen u. zu entsorgen.13.Haftung:Der Bieter
hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.Er haftet für von ihm u. seinen
Erfüllungshilfen verursachten Personen−,Sach−u.Vermögensschäden. Der Bieter erklärt
die vorstehenden Bedingungen im Falle einer Auftragserteilung anzuerkennen u. das
Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschließlich Anlagen) zu erstellen.Für
alle Beschäftigten des Bieters gelten die Arbeitsrichtlinien,sowie die Hausordnung
des Objektes.