Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Vorbemerkungen zu einzureichenden
Referenzen Zur Feststellung der Eignung, in Hinsicht auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit,werden mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen
gefordert (vergleichbar= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann durch
vollständiges Ausfüllen der beigefügten Referenzvordrucke, formlos auf einem Formblatt
des Bieters oder mittels in der PQ* hinterlegten Referenzen erfolgen, sofern diese
die festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Eine Referenz entfaltet ihren Wert für
den Auftraggeber nur dann, wenn sie tatsächlich überprüfbar ist. Der Auftraggeber
muss somit die Möglichkeit haben die vorgelegten Nachweise auf Richtigkeit zu prüfen
(VK Hessen, Beschl. v. 18.12.2017, Az. 69d-VK-2-38/2017). Nach der Rechtsprechung
muss eine Referenz nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann. Daher
müssen die Bieter im Angebot den Referenzauftraggeber mit Name und Kontaktdaten nennen,
um eine Überprüfung zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung
der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten
und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Auswertung der Referenz einfließen zu
lassen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: Mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. Ausreichende Erfahrung
des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich
Prallwände, Tore und Türen für Sporthallen vergleichbar sind. Die Leistung wurde innerhalb
der letzten drei Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe, sach-und fachgerecht, sowie mangelfrei(keine erhebliche oder fortdauernde
Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes
in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss
des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht
werden. Der Auftragswert muss mindestens 70.000 EUR netto je Referenz betragen. Es
werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Hinweis: Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen
OLG Düsseldorf(Beschl. v. 7.11.2018-Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung
von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu
auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch
ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen
werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels
Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür
auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden.
Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen
Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020-60.29-319/2019.005).Die
Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu
prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.