Beschreibung: - Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die
Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die
nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung
berücksichtigt: (A) - Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und
DS-GVO - Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung
zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag
verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen
Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung
verarbeiten. (A) - Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im
Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen
des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe
zur Verfügung zu stellen: (A) - Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der
DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen
Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches
für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: o Angabe, welche personenbezogenen
Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden
sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten,
Zweck). o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und
welche personenbezogene Daten diese verarbeiten. o Angabe der vertraglichen, technischen
und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme
Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung,
ausreichende Verschlüsselung). o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung
(Transfer Impact Assessment). o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder
Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter),
durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal,
z. B. per E-Mail). (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und
Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend
geschult hat. Die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen sind für die vorgesehenen
Aufgaben qualifiziert und geeignet, dies wird im Rahmen des Einstellungsprozesses
bzw. der Beauftragung vom Bieter überprüft. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter
gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem
Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine
Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness).
(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen
auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen
der BITBW bei Einsätzen in der Umgebung der BITBW (Einweisung erfolgt beim Onboarding
der Mitarbeitenden) verpflichtet. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter sich verpflichtet,
dass er spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit für mind. eine/-n Mitarbeitende/-n,
der/die auf die Kundensysteme administrativ zugreifen muss, den Nachweis einer SÜ1
bzw. mindestens den Nachweis für die Einleitung des entsprechenden Verfahrens unaufgefordert
vorlegt. Gefordert wird das Vorliegen einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1)
für Baden-Württemberg nach §1 Abs. 3 LSÜG. Überprüfungsart ist §8 Abs. 1 Nr. 3 LSÜG
oder vergleichbar. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die für die zu erbringende
Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten
Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen
müssen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern
getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A) - Nachweis von drei
abgeschlossenen oder laufenden Projektreferenzen der letzten 36 Monate (10/2020-10/2023),
die der Bieter als verantwortliches Unternehmen zu Lasttests / Langzeitmonitoring
erbracht hat. Davon muss mindestens eine Referenz im öffentlichen Sektor erbracht
worden sein. Die Referenz muss in Art, fachlichem Umfang und Schwierigkeit mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.(A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine
Lasttests nach den folgenden Normen durchführt: ISO 14756 bzw. DIN 66273. (A) - Eigenerklärung,
dass der Bieter die Korrespondenz, die Berichte, Workshops sowie die Ergebnispräsentation
in der Amtssprache Deutsch abgewickelt werden. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter
die für Lasttests gängigen Protokolle (HTTP, HTTPS, REST, SQLNet) unterstützt. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind.
Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.