Wasserstofflogistik - incl. Lieferung und Lagerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-70-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Str. 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711230-20
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserstofflogistik - incl. Lieferung und Lagerung
Für die 274 Standorte mit stationären Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen in sämtlichen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs ist die Wasserstoffbevorratung mit Druckgasflaschen zu liefern.
Durch den Auftragnehmer ist die Wasserstofflogistik zu übernehmen. Hierzu zählt:
- die Anlieferung
- der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten
- die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen
- die Übernahme und Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 100 Druckgasflaschen je Los
- die TÜV-Prüfung der Druckgasflaschen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe
Übernahme der Wasserstofflogistik der Standorte mit stationären Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen in den Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe. Hierzu gehört
- die Anlieferung,
- der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten,
- die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen,
- die Übernahme und Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 100 Druckgasflaschen je Los
und
- die TÜV-Prüfung der Druckgasflaschen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen
Übernahme der Wasserstofflogistik der Standorte mit stationären Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen in den Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe. Hierzu gehört
- die Anlieferung,
- der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten,
- die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen,
- die Übernahme und Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 100 Druckgasflaschen je Los
und
- die TÜV-Prüfung der Druckgasflaschen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung des Wasserstoffs, der für die Notstromversorgung der stationären Netzersatz-anlagen benötigt wird, wurde bereits in zwei Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Nachdem in beiden Verfahren keine Angebote eingingen, mussten die Verfahren aufgehoben werden. Die Versorgung der Netzersatzanlagen ist aufgrund bestehender Verträge bis zum 31.12.2023 sichergestellt. Gem. § 16 Abs. 3 VgV besteht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. § 16 Abs. 2 VgV (30 Tage) unmöglich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ühlingen-Birkendorf
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.