Zusätzliche Informationen: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich für die Bestimmung
des wirtschaftlichsten Angebots sind die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien.
Die dort genannten Oberkriterien werden wie folgt bewertet: 1. Honorar (Gewichtung:
30 %) Es erfolgt die Bewertung des verlangten Honorars (Grundleistungen, Nebenkosten,
Besondere Leistungen, Zusätzliche Leistungen) nach der linearen Interpolation, ausgehend
vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis gemäß Preisblatt, Spanne: 100 %, d.h. das
Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl; die
übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet.
2. Projektbezogenes Konzept: (Gewichtung: 50 %) Der Bieter reicht mit dem Angebot
ein projektbezogenes Konzept ein, in dem er zu den folgenden Aspekten Stellung nimmt
und die separat gewertet werden: a) Herangehensweise und Abwicklung des konkreten
Projekts "Feuerwehrgerätehaus Bracht" in Abstimmung mit dem Bauherrn sowie weiteren
relevanten Beteiligten, auch mit Blick insbesondere auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit
(Gewichtung: 35 %) b) Termin-, Kosten-, Qualitätsmanagement inkl. Beschreibung der
jeweils zum Einsatz kommenden (technischen) Hilfsmittel (Gewichtung: 10 %) c) Projektorganisation
(inkl. Organigramm) und Organisation der Zusammenarbeit im Generalplanungsteam (Gewichtung:
5 %) 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs
nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht
von Anforderungen des Vertrages abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber
nicht ansatzweise erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich gänzlich
nicht schlüssig dargestellt wurde. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich
dieses Teilbereichs weitgehend nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 2 Punkten
bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber
die Erwartungen von dem Auftraggeber weitgehend nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise
des Bieters inhaltlich weitgehend nicht schlüssig dargestellt wurde. 4 Punkte: Das
Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs gerade so den Mindesterwartungen.
Ein Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der
Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nur ausreichend
erfüllt oder in wesentlichen Teilen nur unverbindliche Aussagen getroffen werden.
6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs durchschnittlichen
Erwartungen, die an einen qualifizierten Bewirtschafter gestellt werden. Ein Konzept
wird mit 6 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind,
verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich
schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg
verspricht. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs
den gehobenen Anforderungen. Ein Konzept wird mit 8 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen
von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die
Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick
auf die Zielsetzung der Maßnahme besonderen Erfolg verspricht. 10 Punkte: Das Konzept
des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerreichung in besonderer
Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn der Bie-ter auf die
Besonderheiten von dem Auftraggeber eingeht und die Herangehensweise des Bieters der
Zielerreichung aus Sicht von dem Auftraggeber in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen)
dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Wichtige
Hinweise: (1) Eine Bewertung mit weniger als 4 Punkten bei mindestens einem der Konzepte
führt zum Ausschluss des Angebots. (2) Die Bewertung (hier: 0 bis 10 Punkte) wird
anschließend umge-rechnet auf die maximal erreichbaren Punkte (3) Für die Bepunktung
wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also: 4 Punkte
= 0 % der erzielbaren Punkte 5 Punkte = 16,67 % der erzielbaren Punkte 6 Punkte =
33,33 % der erzielbaren Punkte 7 Punkte = 50 % der erzielbaren Punkte 8 Punkte = 66,67
% der erzielbaren Punkte 9 Punkte = 83,33 % der erzielbaren Punkte 10 Punkte = 100
% der erzielbaren Punkte 3. Eingesetzte Projektleitung (Gewichtung: 20 %) Bewertet
wird die Erfahrung der verantwortlichen Gesamtprojektleitung. Diese ist namentlich
zu benennen und im Auftragsfall verantwortlich einzusetzen. Ein Austausch der Projektleitung
ist nur möglich, wenn ein gleichwertig qualifizierter Ersatz eingesetzt wird. a) Berufserfahrung
als Projektleitung (Gewichtung: 5 %) 5 Jahre Mindestanforderung 5 bis 10 Jahre: 2,5
Punkte > 10 Jahre: 5 Punkte Gewertet wird nur der Zeitraum nach Studienabschluss in
der Position als Projektleitung. b) Persönliche Referenzen PL (Gewichtung: 15 %) Bewertet
wird die durch persönliche Referenzen belegte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren
Planungsaufgaben (sowohl im Hinblick auf die Generalplanung sowie im Hinblick auf
den Feuerwehrbereich). Wertungsmaßstab: 10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers
optimal 8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend 6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen
Erwartun-gen entsprechend, aber kaum Projektbezug 4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft,
den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug 2 Punkte
= mangelhaft/ im Ganzen unzureichend 0 Punkte = gänzlich ungeeignet Das Angebot muss
bei diesem Kriterium mit mindestens 4 Punkten (= ausreichend) bewertet werden. Anderenfalls
wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite
ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also: 4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte
6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte 8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte
10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkt