Beschreibung: Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist
durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen)
mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt,
die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht
auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten
Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen
folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit
Außendienst 2. Erreichbarkeit Innendienst 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen
Außendienstmitarbeiter 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet
5. Beratung 6. Reklamationsbearbeitung 7. Umstellungsunterstützung und -begleitung
Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste
Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 20 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden
wie folgt bewertet: 1. Erreichbarkeit Außendienst 1,0 Punkte = montags bis sonntags
0,75 Punkte = montags bis samstags 0,5 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine
Angabe 2. Erreichbarkeit Innendienst 1,0 Punkte = montags bis sonntags 0,75 Punkte
= montags bis samstags 0,5 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe 3.
Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 1,0 Punkte =
max. 48 Stunden 0,75 Punkte = max. 72 Stunden 0,5 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte
= keine Angabe 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet
1,0 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,75 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,5 Punkte = min.
3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt
nach dem folgenden Punktesystem: 4,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 3,0 Punkte
= guter Erfüllungsgrad 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender
Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 8,0 Punkte
= sehr guter Erfüllungsgrad 6,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 4,0 Punkte = befriedigender
Erfüllungsgrad 2,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad
oder nicht vorhandenes Konzept Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die
bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.