INVP-073-2023 PACS Upgrade
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Kälblesrain 1
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AGKAMED GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 2011855159
Fax: +49 2011855199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
INVP-073-2023 PACS Upgrade
Die Kliniken Ostalb gKAör (KOA) planen das bereits im Einsatz befindliche Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem (PACS) der Firma Siemens Healthineers in Kombination mit einem Healthcare Content Management System (HCM) und eines Service Management auf die neueste Version upzugraden.
Die Kliniken Ostalb gKAör (KOA) planen das bereits im Einsatz befindliche Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem (PACS) der Firma Siemens Healthineers in Kombination mit einem Healthcare Content Management System (HCM) und eines Service Management auf die neueste Version upzugraden. Die bestehenden Sofwarekomponenten werden zu einem diagnostischen Frontend konsolidiert, die bestehende BackEnd Infrastruktur wird erneuert und auf durch Siemens Healthineers zertifizierte Server umgestellt. Die Server bieten eine Unterstützung für erweiterte Produktfunktionen der Software. Ziel der Beschaffung ist es, die Verfügbarkeit der bestehenden PACS-Installation so ressourcensparend, personell als auch monetär, als möglich auf die neueste Version upzugraden und eine Patientengefährdung so gering als möglich zu halten. Aus dem Upgrade soll eine technische Vereinbarkeit ohne unverhältnismäßige techni sche Schwierigkeiten bei Gebrauch, Schulung und Wartung resultieren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein be-stimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitgehend frei. Die Wahl unterliegt der Bestim-mungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabe-verfahren vorgelagert ist. Die Bestimmungsfreiheit unterliegt aber im Interesse des Wettbewerbs vergaberechtlichen Grenzen. Nach der maßgeblich vom OLG Düsseldorf geprägten Spruchpraxis sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, sofern
- die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei ge-troffen worden ist,
- solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind,
- und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Auch technische Anforderungen dürfen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.3
Eine damit gerechtfertigte Beschaffungsentscheidung zur Wahl einer bestimm-ten Technologie hätte zur Konsequenz, dass die damit verbundene Beschrän-kung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auf-traggebers hinzunehmen ist.4
Vergaberecht greift erst nach dieser Entscheidung ein und muss sie respektie-ren. Es steht mithin im Belieben der Vergabestelle, die Leistung frei nach ihren Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser – ihren autonomen Zwecken ent-sprechend – Gestalt den Wettbewerb zu öffnen
Fazit: Die produktspezifische Beschaffung der Software von Siemens Healthineers im Verhandlungsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV verstößt nicht gegen §97 Abs.2 GWB und ist daher vergaberechtlich zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PACS Upgrade
Postanschrift: Siemensstr. 3
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.siemens-healthineers.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.