Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt
ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
7. Änderung
Abschnittskennung: 143855-2023
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Eine Werkzeugtasche soll als Ersatzteil mit in den Vertrag aufgenommen werden. Die
Werkzeugtasche wurde vom Lieferanten für die horizontalen Schlaufen (Docks) unter
dem Hosenbund an Bundhose sowie Latzhose konzipiert. Die Abstände der Riegel zu den
Docks sind so angeordnet, dass die beiden mit Klett verschließbaren Laschen perfekt
eingeführt werden können und die Bewegungsfreiheit des Trägers nicht eingeschränkt
wird. Dieses Aufnahmesystem ist ein Alleinstellungsmerkmal dieser Produkte des Lieferanten.
Dadurch kann aus technischen Gründen ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen
bzw. wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Durch die vorgesehene Auftragserweiterung
ändert sich der Gesamtcharakter des Vertrages nicht.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Der Auftragswert erhöht sich durch den o.g. Umstand um 6,27%, überschreitet allerdings
den einschlägigen Schwellenwert nach § 106 GWB.