Beschreibung: Haus A - BGF = 2.537,99 m², BRI = 12.002,62 m³, Haus B - BGF = 1.837,78 m², BRI =
7.300,11 m³, Haus C - BGF = 1.592,17 m², BRI = 6.420,44 m³, Haus D - BGF = 2.156,72
m², BRI = 16.567,15 m³, Haus E - BGF = 4.358,41 m², BRI = 20.395,22 m³, Haus F - BGF
= 1.257,46 m², BRI = 6.881,58 m³, Haus G - BGF = 2.564,65 m², BRI = 12.476,29 m³ Haus
H - BGF = 2.726,92 m², BRI = 13.004,25 m³, Haus I - BGF = 1.571,28 m², BRI = 11.350,55
m³, Haus J - BGF = 1.849,69 m², BRI = 12.657,75 m³, Haus K - BGF = 519,15 m², BRI
= 3.374,44 m³, Energiezentrale - BGF = 747,49 m², BRI = 5.468,61 m³. - Baustelleneinrichtung
ca. 1.450 m2, Gerüstarbeiten ca. 16.880 m², - Erdarbeiten ca. 16.055 m² Grundleitungen
ca.2.855 m, PerimeterDämmung ca. 16.087 m², Gründung Ortbeton ca. 7604m³, Elementwandtafeln
Innen ca. 18.660 m² Thermo- Das Land Baden-Württemberg möchte seiner Vorbildfunktion
im Hinblick auf die Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gerecht werden und
unterstützt daher den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Aus diesem Grund werden in
der Leistungsbeschreibung im Bereich der Betonarbeiten Positionen aufgeführt, für
die der Einsatz von R-Beton vorgesehen ist. Hierfür ist der Einsatz rezyklierter Gesteinskörnung
(RC-GK) zu einem vorgegebenen Anteil erforderlich. Für den öffentlichen Auftraggeber
ist jedoch die ausreichende, standortnahe Verfügbarkeit des entsprechenden Recyclingmaterials
im Vorfeld schwer zu ermessen. Daher ist in diesem Ausschreibungsverfahren die Abgabe
von Nebenangeboten für den in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Leistungsbereich
der Betonarbeiten zugelassen. Hierdurch wird es den Unternehmen grundsätzlich ermöglicht,
im Falle unwirtschaftlicher Beschaffungsbedingungen, anstelle des R-Betons eine Ausführung
als Normalbeton anzubieten. In den beigefügten Vergabeunterlagen ist neben dem Kriterium
Preis (Gewichtung 95%) das Kriterium Umweltfaktor (Gewichtung 5 %) festgelegt. Die
Wertung der Haupt- und Nebenangebote erfolgt anhand der festgelegten Zuschlagskriterien.
Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift
Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen. Ergänzend
ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.