1.1 Beschaffer
                           Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk Karlsruhe AöR
                                 Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
                                 Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen